MitgliedschaftAn einer Eintragung in die Gerichtssachverständigenliste interessierte Kandidatinnen und Kandidaten können zunächst
Anwärter (für maximal 5 Jahre) und nach Eintragung in die Gerichtsliste
ordentliches Mitglied beim
Landesverband für Wien, Niederösterreich und Burgenland werden. Nach Antrag der Mitgliedschaft erhalten Sie die
Standesregeln und die
Statuten. Ordentliche Mitglieder erhalten zusätzlich zwei Aufkleber mit dem Gerichtssachverständigen-Logo. Weitere Angebote siehe auch auf der Startseite unter „
Aktuelles aus dem Landesverband“
Die
Mitgliedschaft ist freiwillig.
Die
Aufnahmegebühr beträgt einmalig
€ 121,00, der
Mitgliedsbeitrag jährlich
€ 121,00 sowohl für Anwärter als auch für ordentliche Mitglieder. Im Falle des Beitritts während des laufenden Kalenderjahres sind folgende Anteile zu entrichten: Im ersten Quartal 100 %, im zweiten Quartal 75 %, im dritten Quartal 50% und im vierten Quartal 25 %. Im Mitgliedsbeitrag ist auch der vierteljährliche Bezug der
Zeitschrift "Sachverständige" enthalten.
Wenn Sie an einer
Mitgliedschaft interessiert sind, geben Sie dies bitte
hier bekannt, damit Ihnen die entsprechenden Unterlagen zugesandt werden können.