für bereits eingetragene Sachverständige
Die Kenntnisse auf dem Gebiet des Sachverständigenrechts zu aktualisieren und zu vertiefen, ist eine unabdingbare Notwendigkeit für Gerichtssachverständige aller Fachgebiete, um als Gerichts- und Privatgutachter erfolgreich tätig zu sein. Die zahlreichen Gesetzesnovellen der letzten Jahre im Strafverfahrensrecht, im Honorar- und Standesrecht der Sachverständigen und in anderen Rechtsgebieten, aber auch neue Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Sachverständigenbeweis und zu den Verfahrensregeln sowie bei der Gebührenverrechnung werden eingehend besprochen und mit praktischen Beispielen erläutert.
Schwerpunkte des Seminars sind:
Das Intensivseminar bietet auch gute Gelegenheit zur ausführlicheren Diskussion von Detailproblemen.
Seminarleiter: Dr Harald KRAMMER
Präsident des OLG Wien iR
Lehrbeauftragter für Sachverständigenrecht
der Universität für Bodenkultur Wien
Termin: Dienstag, 28. September 2010 Anmeldeschluss: 17.09.2010
Tagungsort: Schulungszentrum des Landesverbandes Wien, NÖ und Burgenland
1010 Wien, Doblhoffgasse 7
9.00 bis 17.00 Uhr
20 Minuten Pause am Vormittag
13.00 bis 14.00 Uhr Mittagspause
15 Minuten Pause am Nachmittag
Preis: beinhaltet Seminarunterlagen, Pausengetränke,
Mittagessen, sowie 20 % MwSt
€ 210,00 für Mitglieder, die aktuelle Skripten des Grundseminars wünschen
€ 186,00 für Mitglieder (ohne Skripten)
€ 285,00 für Nichtmitglieder, die aktuelle Skripten des Grundseminars wünschen
€ 252,00 für Nichtmitglieder (ohne Skripten)
Wir ersuchen um schriftliche Anmeldung mit beiliegendem Formular, Fax, Email oder über unsere Homepage.
Stornierungen können
nur dann akzeptiert werden, wenn sie nachweislich bis zum
Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind.
Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir 50 % des
Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei Nichterscheinen am
Veranstaltungsort ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Ein(e)
Ersatzteilnehmer(in) kann gerne genannt werden.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgegeben werden kann, wenn das Seminar auch tatsächlich besucht wurde.