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Obduktionen in Wien - Vereinbarung mit Gemeinde bis 31.12.2010 verlängert

Nach der Ende 2007 erfolgten Sperre des Departments für Gerichtliche Medizin der Universität Wien für Obduktionen war es Sachverständigen für gerichtliche Medizin auf Grundlage einer entsprechenden Zusicherung der Gemeinde Wien gegenüber dem Justizministeriums möglich, ab 1. Jänner 2008 auf Basis jeweils zu schließender Einzelverträge gerichtliche Obduktionen in folgenden Krankenhäusern (Pathologien) der Stadt Wien vorzunehmen:

  • Sozialmedizinisches Zentrum Süd - Kaiser- Franz-Josef-Spital
  • Sozialmedizinisches Zentrum Ost
  • Krankenanstalt Rudolfstiftung
  • Krankenhaus Hietzing

Diese Regelung war bis 31.12.2009 befristet.

Das Bundesministerium für Justiz hat mit Schreiben vom 21.12.2009 mitgeteilt, dass die getroffene Vereinbarung bis 31.12.2010 verlängert wurde.

Downloads:

Schreiben des BMJ vom 17.12.2007
Schreiben des BMJ vom 21.12.2009

Alexander Schmidt
24.1.2010
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