Themen: Sachverständigenbeweis, Gerichts- und Privatgutachten, Gerichtsorganisation und Gerichtsverfahren, Eintragungs- und Zertifizierungsverfahren für gerichtliche Sachverständige, Verhalten vor Gericht, Schadensanalyse, Aufbau eines Gutachtens, Schiedswesen, Werbung, Haftung des Sachverständigen, Sachverständigengebühren, Rechtskunde für Sachverständige
Termine: 22. 09. und 23. 09. 2010 Anmeldeschluss: 14. 09. 2010
20. 10. und 21. 10. 2010 12. 10. 2010
24. 11. und 25. 11. 2010 16. 11. 2010
Tagungsort: Schulungszentrum des Landesverbandes Wien, NÖ und Burgenland
1010 Wien, Doblhoffgasse 7
jeweils von 9.00 bis ca. 18.00 Uhr
20 Minuten Pause am Vormittag
13.00 bis 14.00 Uhr Mittagspause
15 Minuten Pause am Nachmittag
Vortragende: HR Dr Alexander SCHMIDT
Richter des Oberlandesgerichts Wien
Preis: € 366,00 für Mitglieder des Landesverbandes
€ 474,00 für Nichtmitglieder
Wenn Sie Mitglied werden wollen, erhalten Sie auch dann einen Teilbetrag der Seminargebühren von € 90,-- auf die Aufnahmegebühr gutgeschrieben, wenn Sie Ihre Eintragung als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger bereits beantragt haben oder binnen 14 Tagen nach Ende dieses Seminars beantragen und Ihre Beitrittserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Beeidigung abgeben.
Anmeldungen für dieses Seminar sind nur schriftlich an das Sekretariat des Landesverbandes zu richten. Anmeldungen werden der Reihe nach entgegengenommen, da die Teilnehmerzahl beschränkt ist!
Allfällige Zimmerreservierungen können im Hotel Mercure Josefshof Wien, 1080 Wien, Josefsgasse 4-6, Telefon: 01/404 19-0 oder im Cordial Theaterhotel Wien, 1080 Wien, Josefstädter Straße 22, Telefon: 01/402 99 84 vorgenommen werden (diese Hotels sind 5 Minuten vom Schulungszentrum entfernt). Eine Liste von im Umkreis liegenden Pensionen senden wir Ihnen gerne auf Anforderung zu.
Stornierungen können
nur dann akzeptiert werden, wenn sie nachweislich bis zum
Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind.
Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir 50 % des
Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei Nichterscheinen am
Veranstaltungsort ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Ein(e)
Ersatzteilnehmer(in) kann gerne genannt werden.
Dieses Seminar ist nicht nur für jene Personen, die eine Gerichtssachverständigentätigkeit anstreben, sondern auch für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige offen.