„Spezialfälle der Liegenschaftsbewertung in der Zwangsversteigerung an Hand von Praxisbeispielen"
Aufbau des Seminars:
Themen:
Ungeklärte Vermietung / befristete versus unbefristete Mietverträge / mündliche Mietverträge / Pauschalmietzinse / Abschluss des Mietvertrages nach Einleitung des Versteigerungsverfahrens / Abschluss des Mietvertrages nach Schätzung / Investitionen des Mieters und § 10 MRG Ablösen / Kautionen / welcher Mietzins ist bei Vermietung über dem gesetzlich zulässigen Ausmaß anzusetzen / Durchsetzung gegen Mieter (Einlass, Fotoanfertigung, Besichtigung durch Interessenten, etc.)
Beiziehung eines Schlossers / Schlosstausch / Zeugen / Durchsuchung durch den SV
Welche Lasten gehen auf den Ersteher über / welche Lasten sind zu bewerten / Wohnrecht / Abtretung bzw. Verpfändung der Hauptmietzinse / Marktanpassung
Diese Veranstaltung bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, eigene Fälle/Probleme vorzu-stellen und mit den Vortragenden zu diskutieren.
Vortragende: Mag Markus RIEDL
Richter des BG Innere Stadt
Mag Franz STRAFELLA
Immobilientreuhänder und Betriebswirt
Gerichtssachverständiger
Ort: Schulungszentrum des Landesverbandes Wien, NÖ u. Bgld.
1010 Wien, Doblhoffgasse 7
Termin: Donnerstag, 28. Oktober 2010 Anmeldeschluss: 18.10.2010
von 9.00 – ca. 17.00 Uhr
15 Minuten Pause am Vormittag
13.00 bis 14.00 Uhr Mittagspause
15 Minuten Pause am Nachmittag
Der Seminarbeitrag beinhaltet Seminarunterlagen, Pausenbewirtung und Mittagessen.
Wir ersuchen um schriftliche Anmeldung mit Email oder über unsere Homepage. Die Rechnung erhalten Sie Anfang September 2010.
Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, werden die Anmeldungen nach Datum des Einlangens gereiht.
Stornierungen können nur dann akzeptiert werden, wenn sie nachweislich bis zum Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind. Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir 50 % des Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Ein(e) Ersatzteilnehmer(in) kann gerne genannt werden.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgegeben werden kann, wenn die Fortbildungsveranstaltung auch tatsächlich besucht wurde.
Wir freuen uns, Sie bei dieser sicher interessanten Fachveranstaltung begrüßen zu dürfen.