„Der Energieausweis - Vorschriften, Praxisfragen, Neuerungen aus Brüssel“
Kurzbeschreibung der Themen, die in diesem Seminar behandelt werden:
Die wichtigsten Neuerungen durch die EU-Gebäuderichtlinie 2010
Ø Energie- und klimapolitischer Hintergrund
Ø Umsetzung in den Mitgliedstaaten
Ø Änderungen beim Energieausweis
Umsetzung der Gebäuderichtlinie in Österreich
Ø Umsetzung der Gebäuderichtlinie in den Bundesländern
Ø Eckpunkte der neuen Bauordnungen
Ø Ausblick: OIB-Richtlinie NEU
Energieausweis-Vorlagegesetz
Ø Vorlageverpflichtung und Ausnahmen
Ø Rechtsfolgen und Sanktionen
Ø Gewährleistung nach ABGB
Ø Kostentragung
Ø Neuerungen im Hinblick auf die Umsetzung der
Gebäude-RL 2010
Erfahrungen mit dem Energieausweis in der Praxis
Ø Häufigste Fehler
Ø Zentrale Datensammlung
Ø Auswirkungen des Energieausweises
Ø Umfassende Gebäudezertifikate
Vortragende: HonProf Dr Johannes STABENTHEINER
Leitender Staatsanwalt Bundesministerium für Justiz
Sektion I: Zivilrechtssektion
Dipl-Ing Walter HÜTTLER
Geschäftsführer e7 Energie Markt Analyse GmbH
Ort: Schulungszentrum des Landesverbandes Wien, NÖ u. Bgld.
1010 Wien, Doblhoffgasse 7
Termin: Dienstag, 14. September 2010 Anmeldeschluss: 3.9.2010
von 9.00 bis 17.00 Uhr
Der Seminarbeitrag beinhaltet Seminarunterlagen, Pausenbewirtung sowie das Mittagessen und beträgt
für Mitglieder € 250,00 + 20% USt. = € 300,00
für Nichtmitglieder € 350,00 + 20% USt. = € 420,00
Wir ersuchen um schriftliche Anmeldung mit Fax, Email oder über unsere Homepage. Die Rechnung erhalten Sie nach Einlangen Ihrer Anmeldung.
Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, werden die Anmeldungen nach Datum des Einlangens gereiht.
Stornierungen können
nur dann akzeptiert werden, wenn sie nachweislich bis zum
Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind.
Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir 50 % des
Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei Nichterscheinen am
Veranstaltungsort ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Ein(e)
Ersatzteilnehmer(in) kann gerne genannt werden.
Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgegeben werden kann, wenn die Fortbildungsveranstaltung auch tatsächlich besucht wurde.
Wir freuen uns, Sie bei diesem zukunftsorientierten Praxisseminar begrüßen zu dürfen.