Der Energieausweis - Vorschriften, Praxisfragen, Neuerungen aus Brüssel“

 Kurzbeschreibung der Themen, die in diesem Seminar behandelt werden: 

Die wichtigsten Neuerungen durch die EU-Gebäuderichtlinie 2010

Ø                 Energie- und klimapolitischer Hintergrund

Ø                 Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Ø                 Änderungen beim Energieausweis

 

Umsetzung der Gebäuderichtlinie in Österreich

Ø                 Umsetzung der Gebäuderichtlinie in den Bundesländern

Ø                 Eckpunkte der neuen Bauordnungen

Ø                 Ausblick: OIB-Richtlinie NEU

 

Energieausweis-Vorlagegesetz

Ø                 Vorlageverpflichtung und Ausnahmen

Ø                 Rechtsfolgen und Sanktionen

Ø                 Gewährleistung nach ABGB

Ø                 Kostentragung

Ø                 Neuerungen im Hinblick auf die Umsetzung der

                    Gebäude-RL 2010

 

Erfahrungen mit dem Energieausweis in der Praxis

Ø                 Häufigste Fehler

Ø                 Zentrale Datensammlung

Ø                 Auswirkungen des Energieausweises

Ø                 Umfassende Gebäudezertifikate

 

Vortragende:   HonProf Dr Johannes STABENTHEINER                 

                        Leitender Staatsanwalt Bundesministerium für Justiz

                        Sektion I: Zivilrechtssektion

   

                        Dipl-Ing Walter HÜTTLER                 

                        Geschäftsführer e7 Energie Markt Analyse GmbH

 

Ort:                  Schulungszentrum des Landesverbandes Wien, NÖ u. Bgld.

                        1010 Wien, Doblhoffgasse 7

           

Termin:            Dienstag, 14. September 2010        Anmeldeschluss:    3.9.2010

                        von 9.00 bis 17.00 Uhr

Der Seminarbeitrag beinhaltet Seminarunterlagen, Pausenbewirtung sowie das Mittagessen und beträgt

für Mitglieder         €   250,00  +  20% USt.  =    300,00

für Nichtmitglieder €   350,00  +  20% USt.  =   420,00

 

Wir ersuchen um schriftliche Anmeldung mit Fax, Email oder über unsere Homepage. Die Rechnung erhalten Sie nach Einlangen Ihrer Anmeldung.

Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, werden die Anmeldungen nach Datum des Einlangens gereiht.

 

Stornierungen können nur dann akzeptiert werden, wenn sie nachweislich bis zum
Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind. Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir 50 % des Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Ein(e) Ersatzteilnehmer(in) kann gerne genannt werden.

 

Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann  ausgegeben werden kann, wenn die Fortbildungsveranstaltung auch tatsächlich besucht wurde.

 

Wir freuen uns, Sie bei diesem zukunftsorientierten Praxisseminar begrüßen zu dürfen.