„Schaden – Haftpflicht – Versicherung“

Im Bereich der Sachverständigentätigkeit

 

 

Kurzbeschreibung der Themen, die in diesem Seminar behandelt werden:

                        ·      Schadensbegriff

                        ·       Verursachung (Kausalität)

                        ·       Rechtswidrigkeit

                        ·       Verschulden

                        ·       Haftpflicht

                        ·       Versicherungsvertrag

                        ·       Gruppenversicherung

                        ·       Einzelversicherung

                        ·       Schadensabwicklung

                        ·       Haftpflichtprozess

  

Vortragender:  Hofrat Dr Alexander SCHMIDT

                                Vizepräsident des Handelsgerichtes Wien

                                Rechtskonsulent des HV der Gerichtssachverständigen

 

Ort:                  Schulungszentrum des Landesverbandes Wien, NÖ u. Bgld.

                        1010 Wien, Doblhoffgasse 7

           

Termin:           Dienstag, 1. März 2011           Anmeldeschluss:  18.2.2011

                        jeweils von 16.00 – ca. 20.00 Uhr

 

Preis:                für Mitglieder         €   80,00  + 20% USt.  =  €   96,00

                         für Nichtmitglieder € 105,00  + 20% USt.  =  € 129,00

 

Der Seminarbeitrag beinhaltet auch Unterlagen und die Pausenbewirtung.

 

Wir ersuchen um schriftliche Anmeldung mit Fax, Email oder über unsere Homepage. Die Rechnung erhalten Sie jeweils einen Monat vor Seminarbeginn.

Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, werden die Anmeldungen nach Datum des Einlangens gereiht.

 

Stornierungen können nur dann akzeptiert werden, wenn sie nachweislich bis zum
Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind. Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir 50 % des Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Ein(e) Ersatzteilnehmer(in) kann gerne genannt werden.

 

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann  ausgegeben werden kann, wenn die Fortbildungsveranstaltung auch tatsächlich besucht wurde.

 

Wir freuen uns, Sie bei dieser sicher interessanten Fachveranstaltung begrüßen zu dürfen.