Aktuelles zum Wiener Baurecht

Themen

Jeweils unterschiedliche, aber kompakte Themen aus dem Wiener Baurecht werden fokussiert und Hintergründe und Motive zu baurechtlichen Regelungen in Kurzvorträgen beleuchtet. Die Fortbildungsveranstaltung „Aktuelles zum Wiener Baurecht“ sieht sich als wiederkehrende Veranstaltung - dieses Mal mit folgendem Thema: 

 

  1. OIB-Richtlinien 2023 - Änderungen – Die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik werden seit ihrem Bestehen alle vier Jahre im Hinblick auf gesellschaftliche und technische Anforderungen evaluiert und kontinuierlich angepasst. In 3 Kurzvorträgen werden die Änderungen in den OIB-Richtlinien 1 bis 4 Ausgabe 2023 gegenüber 2019 aufgezeigt. Insbesondere wird die Anwendungsmöglichkeit der neuen Richtlinien trotz noch fehlender Bautechnikverordnung erläutert und auf Änderungen in den Leitfäden, Normenverweisen und Begriffsbestimmungen hingewiesen.

 

Inhalt:

  • Grundlagen, Begriffsbestimmungen, Normenverweise und OIB-Richtlinie 1
  • OIB-Richtlinie 2, 2.1, 2.2 und 2.3
  • OIB-Richtlinie 3 und OIB-Richtlinie 4

 

Hinweis: Die Änderungen in den OIB-Richtlinien 5 und 6 werden gemeinsam mit einer kompakten Präsentation des Grundlagendokuments für eine zukünftige OIB-Richtlinie 7 im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe Ende Jänner 2024 unter dem Titel „Bauphysik und Nachhaltigkeit“ thematisiert. Die Terminwahl begründet sich darauf, dass bei diesen OIB-Richtlinien die konkreten Formulierungen in der neuen WBTV (Kundmachung Ende des Jahres) abzuwarten sein wird.

Vortragende/Vortragender

Dipl-Ing Guido MARKOUSCHEK
Technischer Direktor der Baupolizei der Stadt Wien (Magistrats-abteilung 37), Experte für behördliche Verfahren, Mitglied des Sachverständigenbeirats des OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik), Vortragender zum Thema Baurecht

Ort

Schulungszentrum des Landesverbandes Wien, NÖ und Burgenland
Doblhoffgasse 7, 1010 Wien

Datum

18.10.2023, 16:00 - 19:00

Preis

  • Preis Mitglieder: € 132,00
  • Preis Nichtmitglieder: € 204,00

Der Seminarbeitrag beinhaltet auch Unterlagen, Pausenbewirtung sowie 20% USt.

Für Personen mit eingeschränkter Mobilität: Informieren Sie uns bitte schon bei der Anmeldung, damit wir Vorsorge treffen können. Verständigen Sie uns bitte bei Ihrem Eintreffen mit der neben dem Eingangstor angebrachten Glocke. Diese Fortbildung richtet sich an Mitglieder (und Anwärter) des Verbandes sowie an in die Gerichtssachverständigenliste eingetragene Sachverständige. Wir ersuchen um schriftliche Anmeldung mit beiliegendem Formular, Fax, Email oder über unsere Homepage. Die Rechnung erhalten Sie ca. einen Monat vor Seminarbeginn. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens entgegengenommen. Mit Ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke dieser Veranstaltung einverstanden und stimmen der Ausgabe einer Teilnehmerliste mit Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten an die Teilnehmer der Veranstaltung zu. Stornierungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie bis zum Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind. Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir 50 % des Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein(e) Ersatz-teilnehmer(in) kann jederzeit gerne genannt werden. Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgegeben werden kann, wenn Sie an der Fortbildungsveranstaltung auch tatsächlich teilgenommen haben.

Anmeldeschluss:

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