Sachverständigenbeweis, Gerichts- und Privatgutachten, Gerichts-organisation und Gerichtsverfahren, Eintragungs- und Zertifizierungs-verfahren für gerichtliche Sachverständige, Verhalten vor Gericht, Aufbau eines Gutachtens, Werbung, Haftung von Sachverständigen, Haftpflichtversicherung, Sachverständigengebühren, Verfahrens-rechtskunde für Sachverständige
Zeitdauer: jeweils von 9.00 bis ca. 16.00 Uhr
Vormittags- und Nachmittagspause, sowie eine Stunde Mittagspause
Vortragende/Vortragender
Mag. Johann GUGGENBICHLER
Rechtskonsulent des Verbandes
Hofrätin Dr. Felicitas PALLER
Richterin des Handelsgerichtes Wien iR
Ort
Hotel Rainers Wien Gudrunstraße 184, 1100 Wien
Datum
19.02.2025
-
20.02.2025
Preis
Preis Mitglieder: € 504,00
Preis Nichtmitglieder: €
636,00
Der Seminarbeitrag beinhaltet zwei Mittagessen, Pausenbewirtungen, umfangreiche Skripten, sowie 20 % Umsatzsteuer
Anmeldungen für dieses Seminar können ausschließlich schriftlich an das Sekretariat des Landesverbandes Wien, Niederösterreich und Burgenland gerichtet werden.
Die Teilnehmeranzahl ist beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens entgegengenommen.
Mit Ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke dieser Veranstaltung einverstanden und stimmen der Ausgabe einer Teilnehmerliste mit Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten an die Teilnehmer der Veranstaltung zu.
Allfällige Zimmerreservierungen für die Seminare im HOTEL RAINERS WIEN können direkt im Hotel, Telefon: +43 1 605 800, E-Mail: reservation@rainer-hotels.at, Internet: https://www.rainer-hotels.at/rainers vorgenommen werden.
Stornierungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie bis zum Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind. Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir 50 % des Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei einem Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein(e) Ersatzteilnehmer(in) kann jederzeit gerne genannt werden.
Dieses Seminar ist nicht nur für jene Personen, die eine Gerichtssachverständigentätigkeit anstreben, sondern auch für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachver-ständige offen.