Anhalten
Beendigung eines Bewegungszustandes.
Nach der gesetzlichen Definition (STVO §2): Das durch die Verkehrslage oder sonstige wichtige Umstände erzwungene Zaum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges.
Hauptverband der Allgemein Beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs
Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland
Beendigung eines Bewegungszustandes.
Nach der gesetzlichen Definition (STVO §2): Das durch die Verkehrslage oder sonstige wichtige Umstände erzwungene Zaum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges.