Entfernungsangabe
Der unfallsbeteiligte Lenker gibt in der Regel die Entfernung zum Gefahrenobjekt subjektiv psychologisch bedingt erst dort an, wo seine Abwehrhandlung zu wirken beginnt, also um die Vorbremszeit und Vorbremsstrecke verspätet.
Hauptverband der Allgemein Beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs
Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland
Der unfallsbeteiligte Lenker gibt in der Regel die Entfernung zum Gefahrenobjekt subjektiv psychologisch bedingt erst dort an, wo seine Abwehrhandlung zu wirken beginnt, also um die Vorbremszeit und Vorbremsstrecke verspätet.