Generalüberholt
Das Kriterium "generalüberholt" trifft auf ein Fahrzeug oder einen Motor nur dann zu, wenn die Störungs- und Instandsetzungswartung annähernd der eines Neufahrzeuges entspricht und Garantie besteht.
Hauptverband der Allgemein Beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs
Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland
Das Kriterium "generalüberholt" trifft auf ein Fahrzeug oder einen Motor nur dann zu, wenn die Störungs- und Instandsetzungswartung annähernd der eines Neufahrzeuges entspricht und Garantie besteht.