Artikel
o UnivProf Dr Peter Rummel
Aktuelle Rechtsfragen für den Sachverständigen - 2008
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Der Überblick über die Entwicklung der höchstgerichtlichen Judikatur im Berichtszeitraum 2007/2008 umfasst vor allem Fragen der Enteignungsentschädigung, insbesondere bei Rückwidmung von Bauland; der Bemessung der Entschädigung für einen Mieter. Außerdem werden Bewertungsfragen in steuerrechtlichen Zusammenhängen und neue Judikatur zur Haftung des Sachverständigen vorgestellt
Dr Dietlinde Hinterwirth
Auflagen im Verwaltungsverfahren in Theorie und Praxis (2.Teil)
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Bewilligungsbescheide nach den verwaltungsrechtlichen Materiengesetzen beinhalten in der Regel Auflagen, die den Konsens inhaltlich näher ausgestalten und eine Verpflichtung für den Bewilligungsinhaber beinhalten, die im Fall der Inanspruchnahme der Bewilligung schlagend wird. An die Nichteinhaltung von Auflagen sind unterschiedliche rechtliche Folge geknüpft. Daher kommt der inhaltlichen Ausgestaltung von Auflagen, die in der Regel von Sachverständigen vorgenommen wird, besondere rechtliche Bedeutung zu. Im Zusammenhang mit der Bestimmtheit von Auflagen, mit ihrer Vollstreckbarkeit, aber auch in Bezug auf die Abgrenzung zur Projektsänderung besteht vielfältige höchstgerichtliche Judikatur. Zur Vermeidung von Vollzugsproblemen bei Auflagen erscheint eine zielgerichtete Zusammenarbeit zwischen dem fachkundigen Sachverständigen und den bei der Behörde zuständigen Juristen zweckmäßig.
Dr Helmut Cronenberg
Die Bewertung von Mängeln - Eine Herausforderung für Juristen und Techniker
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Ist die Beurteilung von Mängeln eine technische oder eine Rechtsfrage? Beide Fachrichtungen reklamieren die Aufgabe gerne für sich; allein das polarisierende oder in dieser Frage ist schon falsch. Denn der mit Mängeln befasste Jurist kann seine Aufgabe in den meisten Fällen nicht ohne technische Unterstützung lösen. Die Kooperation beider ist daher unumgänglich. Wir wollen uns mit den Berührungsflächen beider Fachrichtungen auseinandersetzen; dass es fallweise auch Reibungsflächen sind, liegt in der Natur der Sache. Gegenseitiges Verständnis schadet da keinesfalls.
Prof Dr Ing Rainer Oswald
Die Baumängelbewertung aus technischer Sicht
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Dr Wilma Dehn
Das neue Unternehmensgesetzbuch
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Seit 1. Jänner 2007 ist das neue Unternehmensgesetzbuch (UGB) in Kraft. Es hat das Handelsgesetzbuch (HGB), das im Jahr 1900 in Deutschland in Kraft gesetzt wurde und seit März 1939 auch in Österreich galt, grundlegend modernisiert und beinhaltet nun ein aktuelles, an den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Gegenwart orientiertes Unternehmensrecht, das auch mit dem konsumentenschutzrechtlichen Unternehmerbegriff harmonisiert und für unternehmensrechtliche Entwicklungen auf europäischer Ebene offen ist.
Harald Schmid
Brandursachenermittlung - Brandstiftung und ihre Motive
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Entscheidungen und Erkenntnisse
Gebühren für die Erfüllung der Warnpflicht (§ 25 GebAG)
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Anzeige der Befangenheit des Sachverständigen-Gebührenanspruchs (§§ 25 Abs 3, 31 Abs 1 Z 3 und 36 GebAG)
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Wiederholtes Aktenstudium zur Vorbereitung auf weitere Verhandlungen (§ 36 GebAG)
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Selbständige Anfechtbarkeit der Verwerfung eines Antrags auf Ablehnung eines Sachverständigen als befangen in einem Beweissicherheitsverfahren (§§ 384 ff und 366 Abs 1 ZPO)
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Obduktion - Tarif des § 43 Abs 1 Z 2 und Z 3 GebAG, Teilnahmegebühr des § 35 Abs 1 GebAG
(mit Anmerkung von H. Krammer)
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Harnuntersuchung - Grenzen der einfachen Untersuchung nach § 43 Abs 1 Z 5 lit a GebAG; Studium eines Sachverständigengutachtens aus einem anderen Verfahren (§ 36 GebAG); Wartezeit in eigener Ordination - keine Gebühr nach § 32 GebAG; Besprechung mit Bewäh
(mit Anmerkung von H. Krammer)
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Honorierung von Leistungen neben den Tarifsätzen des Arzttarifs des § 43 Abs 1 Z 12 GebAG
(mit Anmerkung von H. Krammer)
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