Artikel
VisProf Dipl-Ing Dr Matthias Rant
Editorial
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VisProf Univ-Prof i.R. Dr Ferdinand Kerschner
Aktuelle Rechtsfragen für den Sachverständigen - 2018
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Anhand besonders wichtiger Urteile österreichischer Höchstgerichte im Zeitraum Mai 2017 bis Juni 2018 werden aktuelle Rechtsfragen für Sachverständige dargestellt und analysiert. Es geht dabei um Haftungsfragen (insbesondere Haftung für Energieausweis), Neuerungen im Mietrecht (vor allem zum Lagezuschlag und Schimmelbildung), um den Projektschaden bei der Enteignungsentschädigung, um Befangenheit und Fachkunde von nichtamtlichen SV und um den Übernahmepreis im Anerbenrecht.
Prof Dr Jürgen Schiller
Keine Liegenschaftsbewertung durch ein sogenanntes „Kurzgutachten“!
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Der Fachbeirat der Liegenschaftsbewertungsakademie (LBA) empfiehlt, Aufträge für die Erstattung von sogenannten Kurzgutachten abzulehnen, wenn die begehrten Kürzungen zu einem Ergebnis führen würden, das nicht mehr den Ansprüchen an ein Gutachten über den Verkehrs-(Marktwert) entsprechen würden.
Willi Schmidbauer
Werte von Sachverständigen – Werte für Sachverständige
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In einem Münchner Modegeschäft liegt Anfang 2018 ein T-Shirt aus mit dem Aufdruck: values matter - Werte sind von Bedeutung. Das gilt anscheinend schon in der Mode, wie viel mehr trifft dies für Sachverständige zu, die einem Wertekanon für ihre Tätigkeit unterliegen: Unabha?ngigkeit, Weisungsfreiheit, perso?nliche Aufgabenerbringung, Verschwiegenheit, Gewissenhaftigkeit und Unparteilichkeit. Andererseits sind Werte im Sinne von klar definierten Wertbegriffen, unterschiedliche Bewertungswege zu bestimmten Bewertungszwecken, aber auch das Handwerkszeug, das zumindest für einen Großteil der Tätigkeit von Sachverständigen unabdingbare Voraussetzung ist. Doch hier ist noch ein großer Klärungs- und Diskussionsbedarf zu erkennen.
Assoz. Univ-Prof Dr Dietmar Aigner, Univ-Ass MMag Dr Peter Bräumann, Univ-Prof DDr Georg Kofler, LL.M. (NYU) und Univ-Prof Dr Michael Tumpel
Methodisch richtige Ermittlung der insolvenzrechtlichen Zahlungsunfähigkeit durch Buchsachverständige
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Die Praxis der Buchsachverständigen und Teile des Schrifttums greifen bei Beurteilung einer insolvenz-rechtlichen Zahlungsunfähigkeit vermehrt auf eine bloße Betrachtung von Bilanzdaten und Bilanzkennzahlen zurück. Unseres Erachtens widerspricht dies jedoch den klaren Vorgaben der höchst¬gerichtlichen Judikatur des OGH zum Rechtsbegriff der Zahlungsunfähigkeit. Dieser Auslegung des Höchstgerichts entsprechend sind zu jedem zu beurteilenden Stichtag ausschließlich die konkret fälligen Verbindlichkeiten den verfügbaren und alsbald beschaffbaren liquiden Mitteln (inkl zB offener Kreditlinien) gegenüberzustellen. Bei Unterdeckung von mehr als 5 % ist grundsätzlich Zahlungsunfähigkeit eingetreten. Jedoch ist für diesen Stichtag zusätzlich eine Ex-ante-Prognose dahingehend zu rekonstruieren, ob der Schuldner mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Rückkehr zu pünktlicher Zahlungsweise in angemessener Frist (im Durchschnittsfall drei Monate) rechnen konnte und daher eine bloße Zahlungsstockung vorlag.
Dipl Oec Andreas Klaus Westermeyer, MLS
Das Probefahrtkennzeichen gemäß § 45 KFG – Anspruch auf Bewilligung für Sachverständige nach SDG
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Wer kennt sie nicht, die blauen Kennzeichen. Der Gesetzgeber verwendet den Fachbegriff "Probefahrtkennzeichen" anstelle des umgangssprachlich viel bekannteren Begriffs "blaues Taferl" und normiert genaue Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten, sowie wann und für welche Zwecke die Probefahrtkennzeichen verwendet werden dürfen. Gegenständlicher Aufsatz soll Auskunft über die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erlangung eines Probefahrtkennzeichen nach § 45 KFG unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung sowie Erlässe des BMVIT geben. Insb soll der Frage nachgegangen werden, ob für allg beeidete und ger zert SV der Fachgruppe 17 (Verkehr, Fahrzeugtechnik) grds einen Anspruch auf Erteilung einer Bewilligung zur Verwendung eines Probefahrtkennzeichens besteht.
Mag Ing Walter Huber
Richtlinie zur Beurteilung von Geruchsimmissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen 2017 (GeruchsRL 2017)
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Die "Richtlinie zur Beurteilung von Geruchsimmissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen 2017" (GeruchsRL 2017), die auf die Vorgängerrichtlinie unter Einbeziehung der mittlerweile erfolgten Forschungen und technischen Entwicklungen aufbaut, stellt das Regelwerk dar, an das sich der Gutachter bei der Beurteilung von Geruchsimmissionen aus der Nutztierhaltung mit gutem Gewissen halten kann. Der Aufbau der Richtlinie entspricht in hohem Maße der sich aus den bestehenden gesetzlichen Regelungen (Baugesetzen, Raumordnungsgesetzen, Umweltgesetzen) und der diesbezüglichen Judikatur gegebenen Fragestellungen. Es wurde auf einem nunmehr langjährig bewährten Konzept aufgebaut und so weiterentwickelt, dass ein größtes Maß an Kontinuität und Rechtssicherheit gewährleistet wird.
Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: H. Krammer
Bei gerichtlicher Aufnahme des Sachverständigenbeweises in einem Ermittlungsverfahren über Verlangen der Verteidigung (§ 126 Abs 5 StPO) kommen alle Bestellungs- und Führungskompetenzen dem Gericht zu – für diese Beweisaufnahme wird die Staatsanwaltschaft sofort zur Partei mit denselben Rechten wie die Verteidigung (§ 104 Abs 1 iVm § 55 StPO)
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Die Bestimmung der Gebühren des vom Gremium zur Überprü- fung des Umtauschverhältnisses nach dem GesAusG beauftragten Subgutachters fällt in die Zuständigkeit des Gerichts
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Kostenersatz von Sachverständigengebühren bei Teilfreispruch (§ 389 Abs 1 und 2 StPO)
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Gebühren für Röntgenuntersuchungen, Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT), insbesondere bei Beurteilung beigebrachter Röntgenbilder oder beigebrachter MRT-Folien (§ 43 Abs 1 Z 12 und § 49 Abs 1 GebAG)
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Simulationsberechnungen mit einem gängigen Computerprogramm sind keine über den Standardfall des § 48 Z 5 GebAG hinausgehenden Leistungen
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