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Hier finden Sie den Inhalt der Verbandszeitschrift "SACHVERSTÄNDIGE". Für Mitglieder stehen die einzelnen Artikel und Entscheidungen im Mitgliederbereich zur Verfügung. Jene Mitglieder, die die Chipkarte (SV-Ausweis) verwenden, können österreichweit ohne weiteres auf die Zeitung zugreifen. Jene Mitglieder, die einen Zugriff mit Benutzername und Passwort wünschen, müssen diese Kombination von ihrem Landesverband erhalten.

Nichtmitglieder haben die Möglichkeit, das entsprechende Einzelheft um EUR 18,50 (inkl. USt und Versand) zu erwerben. Bedienen Sie sich dazu des Bestellformulars.

Folgende Ausgaben sind derzeit online verfügbar. Klicken Sie auf die gewünschte Ausgabe, um das Inhaltsverzeichnis zu öffnen. Alternativ können Sie auch die Artikelsuche verwenden.

"Sachverständige" - Inhaltsverzeichnis
Heft 3 / 2021

Artikel

Aktuelle Rechtsfragen für den Sachverständigen – 2020/2021

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Der Beitrag vermittelt die aktuellsten juristischen Entwicklungen in den Jahren 2020/2021 (bis Juni 2021) die Sachverständigen betreffend. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Sachverständigenhaftung, der (mangelnden) Befangenheit bzw Sachkunde von (Amts-)Sachverständigen, der Anforderungen an ein Gutachten, der Enteignungsentschädigung und einer neuen Baumhaftung.

Die ÖNORM B 1802-1-Liegenschaftsbewertung auf dem Prüfstand

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Die Anwendung der im Jahr 2019 für die Liegenschaftsbewertung in Kraft getretenen ÖNORM B 1802-1 hat bei Sachverständigen in deren gutachterlichen Praxis zu Unklarheiten geführt. Der Hauptverband der Gerichtssachverständigen hat auf Basis der Ergebnisse eines von ihm einberufenen Arbeitskreises von Sachverständigen bei Austrian Standards angeregt, die ÖNORM B 1802-1:2019 zu überarbeiten. Der Artikel zeigt die Bedeutung und Problematik der ÖNORM B 1802-1:2019 in Bezug auf den Stand der Wissenschaft und deren Rechtsprechung auf. Hierzu werden mehrere Beispiele zu Unklarheiten bzw. Widersprüchlichkeiten der ÖNORM B 1802-1:2019 in Bezug zur Bewertungslehre exemplarisch dargelegt.

Dringend einen zeitgemäßen Denkmalschutz für Österreich

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2023 feiert das österreichische Denkmalschutzgesetz (DMSG) ein 100-jähriges Jubiläum. Es basiert auf der Wiener Schule der Denkmalpflege eines Alois Riegl und Max Dvo?ák, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts, bis heute gültig und international anerkannt, die Theorie eines modernen Denkmalschutzes und einer zukunftsfähigen Denkmalpflege entwickelten. Doch bereits 1923 flossen nicht alle ihre Vorstellungen in das nationale Denkmalschutzgesetz ein. Seit dem späten Beitritt Österreichs zur Welterbe Konvention 1992 sind sie umso sichtbarer, da nun die internationalen Richtlinien und Empfehlungen von ICOMOS und der UNESCO diese Defizite sichtbar machen. Sie betreffen die Organisation, Gesetzgebung und Verwaltung des Denkmalschutzes, die universitäre Ausbildung in diesem Fachgebiet und die Inventarisation und Dokumentation des nationalen Denkmälerbestandes. Sie resultieren aus mangelhaften Begriffsbestimmungen, dem Ignorieren von Gesamtzusammenhängen, Schnittstellenproblematiken mit Bauordnung und Raumordnung sowie der gelebten Praxis im Verfahren.

„Unverbaubarer Panoramablick“ als preisbestimmender Faktor

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Eine kürzlich ergangene OGH-Entscheidung befasst sich mit dem "unverbaubaren Panoramablick" als preisbestimmenden Faktor einer Eigentumswohnung. Dazu wurde geprüft, ob ein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel vorliegt, ob die Zusage eines "unverbaubaren Panoramablicks" Vertragsinhalt wurde und schließlich, ob der "unverbaubare Panoramablick" wertbestimmend ist und das Fehlen eines solchen trotz Zusage eine Preisminderung rechtfertigt.

Die empirische Ermittlung von seelischem Schmerz nach traumatischen Erfahrungen

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In den letzten Jahren sind Gerichte und Sachverständige zunehmend mit der Frage nach der Beurteilung und Einteilung von psychischen Alterationen beschäftigt. Aufgrund eines bisher fehlenden objektiven Verfahrens zur Erhebung von psychischen Schmerzperioden wurde der Fragebogen FESSTE entwickelt. Dieser kann als zusätzliches Erhebungsverfahren einen wichtigen Beitrag bei der Begutachtung von traumatisierten Personen darstellen.

Empfehlungen für Herstellungskosten 2021

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Entscheidungen und Erkenntnisse
Bearbeitet von: Dr Manfred Mann-Kommenda, MSc

Wissenschaftliche Leistung (§ 49 Abs 2 GebAG) – Inhalt und Honorierung von „Pflegegeldgutachten“ (§ 43 Abs 1 Z 1 GebAG) – Ergänzung und Erörterung des Gutachtens in der Verhandlung (§ 35 Abs 2 GebAG)
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Schreibgebühr (§ 31 Abs 1 Z 3 GebAG) – Honorierung von Fotos im Gutachten (§ 31 Abs 1 Z 3 GebAG) (mit Anmerkung von M. Mann-Kommenda)
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Unterbliebene Äußerung als Zustimmung zur Gebührennote (§ 37 Abs 2 GebAG) – Vorbereitung des Gutachtens und Mühewaltung (§ 34 GebAG) – Reisekosten, insbesondere Kilometergeld (§ 28 Abs 2 GebAG) – Umsatzsteuer von Barauslagen (§ 31 Abs 1 Z 6 GebAG)
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Höhe des Kostenvorschusses (§ 365 ZPO) – Tarif für die Schätzung von Liegenschaften bei Realteilung (§ 51 GebAG)
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Berichte

Rezertifizierung 2022
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Übermittlung von Gerichtsentscheidungen zum Sachverständigenrecht und zum Gebührenrecht erbeten
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Delegiertenversammlung 2021
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Revirements im Justizbereich
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