Veranstaltung Detail

Angemessenheit von Planungsleistungen, insbesondere bei Leistungsänderungen

Themen:

Planungsleistungen von Ziviltechnikern oder Baumeistern stehen oft im Fokus einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Dabei werden die Büroleistungen und jene der Örtlichen Bauaufsicht gleichermaßen angesprochen. Neben der rein fachlichen Beurteilung der Planungsqualität oder der ÖBA auf Basis der Vertragsunterlagen ist oft auch die Angemessenheit des Entgeltes zu begutachten.

Im Vortrag werden dazu Methoden und Möglichkeiten der Befundaufnahme und gutachterlichen Bewertung hinsichtlich technischer Vertragserfüllung beleuchtet. Ebenso werden Methoden zur Feststellung der Angemessenheit des Honorars mit den dabei möglichen Bandbreiten erörtert.

Ein Schwerpunkt liegt weiter auf der Honorierung von Leistungsänderungen und deren Auswirkungen in den einzelnen Projektphasen. Leistungsänderungen sind oft Grundlage tiefgreifender Auseinandersetzungen.

Vortragende/Vortragender Architekt Dipl-Ing Berndt SIMLINGER
staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker
allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Geschäftsführender Gesellschafter der SIMLINGER & PARTNER ZT-GMBH
Lehrbeauftragter an der TU Wien

Ort

Schulungszentrum des Landesverbandes Wien, NÖ und Burgenland
Doblhoffgasse 7, 1010 Wien

Datum

10.05.2023, 14:00 - 18:00

Preis

  • Preis Mitglieder: € 156,00
  • Preis Nichtmitglieder: € 252,00

Der Seminarbeitrag beinhaltet auch Unterlagen, Pausenbewirtung sowie 20% MwSt.

Für Personen mit eingeschränkter Mobilität: Informieren Sie uns bitte schon bei der Anmeldung, damit wir Vorsorge treffen können. Verständigen Sie uns bitte bei Ihrem Eintreffen mit der neben dem Eingangstor angebrachten Glocke. Diese Fortbildung richtet sich an Mitglieder (und Anwärter) des Verbandes sowie an in die Gerichtssachverständigenliste eingetragene Sachverständige. Wir ersuchen um schriftliche Anmeldung mit beiliegendem Formular, Fax, Email oder über unsere Homepage. Die Rechnung erhalten Sie ca. einen Monat vor Seminarbeginn. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens entgegengenommen. Mit Ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke dieser Veranstaltung einverstanden und stimmen der Ausgabe einer Teilnehmerliste mit Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten an die Teilnehmer der Veranstaltung zu. Stornierungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie bis zum Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind. Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir 50 % des Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein(e) Ersatzteilnehmer(in) kann jederzeit gerne genannt werden. Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgegeben werden kann, wenn Sie an der Fortbildungsveranstaltung auch tatsächlich teilgenommen haben.

Microsoft Word - Einladung Planungsleistungen 10.5.2023.docx

Anmeldeschluss

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