Veranstaltung Detail

Prüfingenieur gemäß Bauordnung Wien

Themen:

Die Funktion des Prüfingenieurs als Bindeglied zwischen Behörde und Bauwerber ist in der Bauordnung Wien (BO-W) als Landesgesetz verankert.

Als Prüfingenieure sind Gerichtssachverständige für ein einschlägiges Fachgebiet und / oder Ziviltechniker vorgesehen. Das Gutachten zur Fertigstellungsanzeige des Bauwerbers ist zwingend von einem Ziviltechniker zu verfassen, der sich auf Befunde und Gutachten von Sachverständigen stützen kann.

Die Funktion des Prüfingenieurs ist für den behördlichen Ablauf eines Bauvorhabens wesentlich. Im Ziviltechnikerkurs und bei der Ziviltechnikerprüfung vor dem Amt der Wiener Landesregierung wird verstärktes Augenmerk auf das Leistungsbild des PI gelegt.

Im Seminar wird das Aufgabengebiet und der Sorgfaltsmaßstab für die Prüfingenieure erörtert. Beides stellt Grundlage für Befund und gutachterliche Stellungnahmen von Sachverständigen im Falle von Rechtsstreitigkeiten dar.

Architekt SIMLINGER trägt das Thema des Prüfingenieurs im Ziviltechnikerkurs vor und fungiert als Prüfer.

Das Seminar richtet sich an Sachverständige aus dem Bereich der Hochbauplanung in Wien im Zusammenhang mit behördlichen Baubegleitungen als Prüfingenieur.

Inhalte: 

·       Gesetzliche Grundlagen

·       Leistungsbild und Aufgabenbereich  

·       Rohbauüberprüfungen 

·       Ausbauüberprüfungen 

·       Art und Umfang der Überprüfungen

·       Gutachten zur Fertigstellungsanzeige 

·       Haftung des Prüfingenieurs

Vortragende/Vortragender Architekt Dipl-Ing Berndt SIMLINGER
staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker
allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Geschäftsführender Gesellschafter der SIMLINGER & PARTNER ZT-GMBH
Lehrbeauftragter an der TU Wien

Ort

Schulungszentrum des Landesverbandes Wien, NÖ und Burgenland
Doblhoffgasse 7, 1010 Wien

Datum

12.04.2023, 14:00 - 18:00

Preis

  • Preis Mitglieder: € 156,00
  • Preis Nichtmitglieder: € 252,00

Der Seminarbeitrag beinhaltet auch Unterlagen, Pausenbewirtung sowie 20% MwSt.

Für Personen mit eingeschränkter Mobilität: Informieren Sie uns bitte schon bei der Anmeldung, damit wir Vorsorge treffen können. Verständigen Sie uns bitte bei Ihrem Eintreffen mit der neben dem Eingangstor angebrachten Glocke. Diese Fortbildung richtet sich an Mitglieder (und Anwärter) des Verbandes sowie an in die Gerichtssachverständigenliste eingetragene Sachverständige. Wir ersuchen um schriftliche Anmeldung mit beiliegendem Formular, Fax, Email oder über unsere Homepage. Die Rechnung erhalten Sie ca. einen Monat vor Seminarbeginn. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens entgegengenommen. Mit Ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke dieser Veranstaltung einverstanden und stimmen der Ausgabe einer Teilnehmerliste mit Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten an die Teilnehmer der Veranstaltung zu. Stornierungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie bis zum Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind. Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir 50 % des Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein(e) Ersatzteilnehmer(in) kann jederzeit gerne genannt werden. Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgegeben werden kann, wenn Sie an der Fortbildungsveranstaltung auch tatsächlich teilgenommen haben.

(Microsoft Word - Einladung Prüfingenieur 12.4.2023.docx)

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