Volksanwaltschaft sucht Expertinnen und Experten für (Regional)Kommissionsleitungen

Die Volksanwaltschaft ist nach Art 148a Abs 3 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) auch zur Überprüfung der Wahrung der Menschenrechte im Bereich der Bundesverwaltung zuständig und hat dazu

  • den Ort einer Freiheitsentziehung zu besuchen und zu überprüfen,
  • das Verhalten der zur Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigten Organe zu beobachten und begleitend zu überprüfen,
  • für Menschen mit Behinderungen bestimmte Einrichtungen und Programme zu überprüfen bzw. zu besuchen.

Zu diesem Zweck wurden insgesamt sieben Kommissionen (sechs Regionalkommissionen und eine bundesweit tätige Kommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug) mit jeweils zumindest sechs nebenberuflich tätigen Mitgliedern gebildet, die jeweils von einer auf dem Gebiet der Menschenrechte anerkannten Persönlichkeit geleitet werden. Die Kommissionen sind unter Berücksichtigung der Geschlechterparität multi-ethnisch und multi-disziplinär zusammengesetzt.

 Mit 1.7.2024 hat eine Neubestellung von drei (Regional)Kommissionsleitungen zu erfolgen.

Die Volksanwaltschaft hat die Ausschreibungen (Ende der Bewerbungsfrist: 9.2.2024) mit der Bitte um Kundmachung übermittelt.

Details können Sie den Ausschreibungsunterlagen entnehmen. Diese können Sie hier laden.

 

 

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