Elektronische Zustellung an Sachverständige
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Es ist ein berechtigtes Anliegen vieler Sachverständiger, Schriftstücke der Gerichte und Staatsanwaltschaften elektronisch zugestellt erhalten zu können. Gebührenbeschlüsse, Ergänzungsaufträge, Einwendungen der Verfahrensparteien, im Idealfall auch das im Verfahren aufgrund des Gutachtens ergangene Urteil könnten die Sachverständigen damit problemlos auf elektronischem Weg erreichen. Papier, Postwege und Porto könnten dadurch eingespart werden. Viele Sachverständige fragen sich daher: Wenn die Übermittlung in die eine Richtung (von ihnen zum Gericht oder zur Staatsanwaltschaft) mittels Dokumenteneinbringungsservice (DES) erfolgen kann und in Zukunft sogar forciert wird, warum dann nicht auch in die Gegenrichtung?
Das seit einigen Jahren bestehende DES funktioniert zunächst einmal nur in eine Richtung: Die von Sachverständigen gelieferten Dateien werden in die Verfahrensautomation Justiz (VJ) übernommen und dort dem jeweiligen Akt zugeordnet. Die von Gerichten und Staatsanwaltschaften stammenden Ladungen, Beschlüsse und Urteile hingegen werden in elektronischer Form überwiegend im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) zugestellt. Die Teilnahme am ERV ist für Sachverständige wohl möglich, in den meisten Fällen aber nicht wirtschaftlich.
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