Bildungs-Pass

Zur leichteren Dokumentation der Fortbildungsaktivitäten von Sachverständigen hat der Hauptverband der Gerichtssachverständigen im Jahr 2002 einen Bildungs-Pass eingeführt. Das Bundesministerium für Justiz hat diese Einrichtung mit Mitteilung vom 17.6.2002 im Sinn einer bestmöglichen Qualitätssicherung des gerichtlichen Sachverständigenwesens begrüßt und die zuständigen Gerichtshofpräsidenten ersucht, im Rahmen des Rezertifizierungsverfahrens darauf Bedacht zu nehmen. Faksimile der Erklärung des BMJ als PDF

Die konkrete Abwicklung der Dokumentation der Fortbildungsaktivitäten ist die von der Delegiertenversammlung am 4.5.2002 (mit Änderung vom 16.5.2009) beschlossene Richtlinie zum Bildungs-Pass. Richtlinie als PDF

Zur konkreten Administration, die nach Punkt. 2.1. der Richtline den Landesverbänden obliegt, hat der Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland ein Merkblatt herausgegeben. Merkblatt als PDF

Zum Seitenanfang springen