Struktur des Verbandes

Der Landesverband ist ein privatrechtlicher Verein im Sinn der Bestimmungen des Vereinsgesetzes 2002. Seine Struktur, die ihm obliegenden Aufgaben und die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Vereinsorgane sind in den Statuten geregelt.

Der Verein hat seinen Sitz in Wien. Sein Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland und umfasst damit den Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien. Er ist Mitglied des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen.

Aufgaben:

  • Erfassung aller allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen
  • Wahrung der Interessen der Mitglieder
  • Aus- und Fortbildung
  • Wahrung der Interessen von Sachverständigen gegenüber Gerichten und Behörden
  • Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

Mitglieder:

  • Ordentliche Mitglieder: Zertifizierte Sachverständige, die dem Verein beitreten  
  • Anwärter: Interessenten für eine Tätigkeit als Gerichtssachverständige  
  • Ehrenmitglieder  
  • außerordentliche Mitglieder

Die ordentlichen Mitglieder sind innerhalb des Verbandes in Fachgruppen gegliedert. Die jeweiligen Fachgruppenobleute gehören dem Vorstand an.

Organe:

  • Vorstand, bestellt auf vier Jahre, bestehend aus Vorsitzendem, zwei Stellvertretern, Schriftführer, Kassenverwalter, Vorsitzenden des Disziplinarsenates, Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses und den Fachgruppenobleuten. Der Vorsitzende vertritt den Verband nach außen
  • Mitgliederversammlung, die zumindest einmal jährlich abgehalten wird
  • Disziplinarsenat zur Ahndung von Disziplinarvergehen
  • Schlichtungsausschuss zur Bereinigung von Auseinandersetzungen von Mitgliedern und zur Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis