Mitgliedschaft

An einer Eintragung in die Gerichtssachverständigenliste interessierte Kandidatinnen und Kandidaten können zunächst Anwärter (für maximal 5 Jahre) und nach Eintragung in die Gerichtsliste ordentliches Mitglied beim Landesverband für Wien, Niederösterreich und Burgenland werden. Nach Antrag der Mitgliedschaft erhalten Sie die Standesregeln und die Statuten. Ordentliche Mitglieder erhalten zusätzlich zwei Aufkleber mit dem Gerichtssachverständigen-Logo. Weitere Angebote siehe auch auf der Startseite unter „Aktuelles aus dem Landesverband


Die Mitgliedschaft ist freiwillig.


Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig € 121,00, der Mitgliedsbeitrag jährlich € 137,00 sowohl für Anwärter als auch für ordentliche Mitglieder. Im Falle des Beitritts während des laufenden Kalenderjahres sind folgende Anteile zu entrichten: Im ersten Quartal 100 %, im zweiten Quartal 75 %, im dritten Quartal 50 % und im vierten Quartal 25 %. Im Mitgliedsbeitrag ist auch der vierteljährliche Bezug der Zeitschrift "Sachverständige" enthalten.


Wenn Sie an einer Mitgliedschaft interessiert sind, geben Sie dies bitte hier bekannt, damit Ihnen die entsprechenden Unterlagen zugesandt werden können.

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