Befund und Gutachten

Die Tätigkeit von Sachverständigen ist vielfältig. Eins ist aber allen Untersuchungen und Schlussfolgerungen gemeinsam: Man unterscheidet zwischen Befund und Gutachten

Der Befund

Unter einem Befund versteht man die Feststellung und Beschreibung von Tatsachen durch Sachverständige. Diese Ermittlungstätigkeit, die der Gewinnung von Tatsachengrundlagen für das nachfolgende Gutachten dient, nennt man Befundaufnahme.
Befunde sind etwa ein Blutbild, die Beschreibung einer Liegenschaft oder eine Fotodokumentation über die Mängel eines Bauwerks.

Das Gutachten

Unter einem Gutachten versteht man Schlussfolgerungen, die Sachverständige aus ermittelten Tatsachen unter Anwendung von Erfahrungssätzen ziehen, manchmal aber auch die Wiedergabe von Erfahrungssätzen allein.
Gutachten sind daher die aus dem Blutbild abgeleitete Diagnose, die Schätzung des Verkehrswertes der Liegenschaft oder Aussagen über die Ursache der festgehaltenen Baumängel. Auch ohne Befund ist etwa die Aussage, ob eine Krankheit ansteckend ist, ein Gutachten.

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