Die Datenschutzbehörde hat kürzlich Entscheidungen in zwei Verfahren getroffen, die datenschutzrechtliche Auskunftsersuchen gegen einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen zum Gegenstand hatten. Zusammengefasst kam die Datenschutzbehörde dabei zum Ergebnis, dass Sachverständige berechtigt sind, Auskünfte zu verweigern, wenn der Erteilung der Auskunft überwiegende schützenswerte Interessen entgegenstehen.
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Entscheidungen der Datenschutzbehörde
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