Gutachten laut Registrierkassensicherheitsverordnung

·

In der durch das Bundesministerium für Finanzen veröffentlichten Registrierkassensicherheitsverordnung, ist im § 21 Abs. 6, betreffend die sachverständige Begutachtung geschlossener Gesamtsysteme festgelegt: „Mit der Erstellung solcher Gutachten dürfen nur gerichtlich beeidete und zertifizierte Sachverständige beauftragt werden“. Diese Begutachtung stellt die Grundlage für Feststellungsbescheide des BMF dar, die ab 1.1.2017 für „geschlossene Gesamtsysteme“ erforderlich sind. Derartige Gutachten betreffen auch die IT Sicherheit und vor allem die Implementierung der kryptografischen Verfahren zur Erzeugung der Signaturen die für die Verkettung der Belege erforderlich sind.

Auf Grund von zahlreichen Anfragen von Firmen und Sachverständigen hat der Hauptverband der Gerichtssachverständigen, Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland in einer Arbeitsgruppe mit dem Bundesministerium für Finanzen, in Koordinierung mit A-SIT eine musterhafte Struktur und eine Darstellung von Mindestinhalten und Erläuterungen für derartige Gutachten ausgearbeitet.

Das von DI Dr. Kurt P. Judmann und DI Dr. Georg Reinisch erstellte Dokument steht unseren Mitgliedern zur Verfügung. Es stellt eine unverbindliche Arbeitsunterlage dar, die als Hilfsmittel bei der Informationsbeschaffung dienen kann.

Die Unterlagen wurden am 26.1.2016 bei einer Informationsveranstaltung des Verbandes präsentiert. Präsident Dr. Judmann konnte als Referenten Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, der A-SIT und Sachverständige aus dem Bereich Buchsachverständige begrüßen.

Die Vorträge können über nachstehende Links auf der öffentlichen Website des Verbandes bezogen werden:

Ministerialrat Regierungsrat Michael ENGELBERT, BA
Bundesministerium für Finanzen
Rechtliche Grundlagen und Verwaltungsabläufe für „geschlossene Gesamtsysteme“
BAO, RKSV, Feststellungsbescheid, Zeitablauf …

Prof. Mag. Rudolf SIART
Buchsachverständiger
Die Registrierkasse und Datenintegration bei großen Systemen
Tägliche Praxis des Unternehmers und des Steuerberaters – Machbarkeit

O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn Reinhard POSCH
Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie
Elektronische Signatur: Sicherheitsanforderungen und Nachweise
Verfahren, gleichwertig zu bescheinigten Signaturerstellungseinheiten

Hon.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Kurt P. JUDMANN
Ziviltechniker, Ingenieurkonsulent für Elektrotechnik, Nachrichten- und Informationstechnik, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Gutachten: Anforderungen und Struktur
Vorstellung eines Konzeptes für eine Gutachtensstruktur, technische Anforderungen

Das Dokument „RKSV, Befund und Gutachten, Informationen über Struktur und Inhalte“ steht den Mitgliedern des Landesverbandes Wien, NÖ u Bgld im Mitgliederbereich zur Verfügung. 

Zum Seitenanfang springen