Sachverständige geraten zunehmend ins Visier von Anfeindungen im Internet und sehen sich dort gezielten Diffamierungen, persönlichen Beleidigungen und teilweise sogar Drohungen ausgesetzt. Diese Angriffe beeinträchtigen nicht nur ihre fachliche Reputation, sondern können auch ihre berufliche Tätigkeit erheblich erschweren.
Mit dem „Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz“, das am 1. Jänner 2021 in Kraft trat, wurde der Schutz vor Hasspostings im Internet deutlich verbessert. Das Gesetzespaket stellte klar, dass auch im digitalen Raum die Grundsätze des Rechtsstaats gelten und das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Es erweiterte sowohl zivilrechtliche als auch medienrechtliche Ansprüche und erleichterte Betroffenen die Durchsetzung ihrer Rechte erheblich.
Durch den Digital Services Act (Gesetz über digitale Dienste) sowie das am 17. Februar 2024 in Kraft getretene DSA-Begleitgesetz wurden die Rechte von Opfern von Hass im Netz nochmals gestärkt und zusätzliche Erleichterungen geschaffen. Einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Maßnahmen finden Sie im Mittgliederbereich.
Auf dieser Seite stellt der Hauptverband als Service umfassende Informationen bereit, die Betroffenen dabei helfen sollen, im Falle von Hass im Netz richtig zu reagieren. Der Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, welche Maßnahmen unmittelbar gesetzt werden können, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und an welche Stellen man sich zur Unterstützung wenden kann. Sie finden das Serviceangebot im Mittgliederbereich.