Nach § 63 Abs 1 lit h der Bauordung für Wien (LGBl 1930/11 idF LGBl 2005/41) ist bei bestimmten bewilligungspflichtigen Bauführungen eine statische Vorbemessung einschließlich eines Fundierungskonzeptes vorzulegen, die von einem nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften berechtigten Sachverständigen für das einschlägige Fachgebiet zu erstellen ist.
Die Magistratsabteilung 37, Baupolizei – Gruppe S hat dazu ein Merkblatt aufgelegt, das folgenden Inhalt hat:
- Rechtliche Grundlagen, Inhalt, Anforderungen für statische Vorbemessungen
- Dachgeschoßeinbauten
- Dachgeschosszubauten in Massivbauweise, Aufstockungen
- Bauliche Maßnahmen innerhalb des Bestandes, Umbauten, Pfeiler- und Wandauswechslungen sowie die Errichtung von Balkonen und Reklameschildern etc.
- Ingenieurbefund als Beilage zum Bauansuchen
Das Merkblatt können Sie als PDF-Datei herunterladen: Statische Vorbemessung MA 37