Neue eZustellung ab 1.12.2019 – nützliche Informationen

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Seit 1.7.2019 sind allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden verpflichtet. Dazu gehört auch die Verpflichtung, sich bei einem elektronischen Zustelldienst anzuschließen.

Das elektronische Postfach „MeinPostkorb“ ist ein zentrales und sicheres Postfach für elektronische Nachrichten von Behörden. Sobald die Anmeldung zur elektronischen Zustellung durchgeführt ist, kann man SV-Sendungen sowie sonstige Schriftstücke von Behörden (Ladungen, Gutachtensaufträge, Strafregisterauszug, Meldebestätigung usw.) sicher über das (kostenlose) elektronische Postfach empfangen.

Um elektronische Zustellungen zu empfangen, ist eine erstmalige Registrierung bei einem Zustellsystem notwendig. Ist dies wegen der seit 1.7.2019 bestehenden verpflichtenden Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr bereits erfolgt, entfällt dieser Schritt.

Ab 1. Dezember 2019 ergeben sich für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen, und damit auch für Sachverständige, die registrierte Nutzerinnen/Nutzer eines elektronischen Zustelldienstes (Briefbutler, BRZ Elektronischer Zustelldienst, eVersand oder Mein Brief) sind, folgende Veränderungen:

  • Abholung von behördlichen Nachrichten aus dem elektronischen Postfach „MeinPostkorb“

Ab 1. Dezember 2019 wird die Abholung von elektronischen Nachrichten von Behörden nur noch im elektronischen Postfach „MeinPostkorb“ und nicht mehr beim jeweiligen Zustelldienst möglich sein.

Sachverständige können ihr elektronisches Postfach „MeinPostkorb“ in www.oesterreich.gv.at (unter „Weitere Services“) und der App „Digitales Amt“ abrufen. Für die Unternehmen steht „MeinPostkorb“ im Unternehmensserviceportal zur Verfügung.

  • Überprüfung der E-Mail-Adresse

Es sollte bereits jetzt geprüft werden, ob die E-Mail-Adresse, die beim aktuellen Zustelldienst für Benachrichtigungen hinterlegt ist, aktuell und gültig ist. An diese Adresse werden auch nach dem 1. Dezember 2019 Verständigungen gesendet, wenn eine neue eZustellung in „MeinPostkorb“ eingegangen ist.

  • Vorhaltedauern von elektronischen Zustellungen

Ab 1. Dezember 2019 werden alle in „MeinPostkorb“ eingetroffenen Zustellungen maximal zehn Wochen aufbewahrt und dann aus „MeinPostkorb“ automatisch gelöscht. Wenn Nachrichten länger behalten werden sollen, können diese aber innerhalb der Aufbewahrungsfrist gesichert werden, z.B. durch Speichern auf dem Computer oder Weiterleiten an eine E-Mail-Adresse.

Sollten mit dem aktuellen Zustelldienst andere Aufbewahrungsfristen („Vorhaltedauern“) vereinbart worden sein, so können diese ab 1. Dezember 2019 nicht mehr berücksichtigt werden. Sollten beim aktuellen Zustelldienst noch Nachrichten vorhanden sein, müssen diese vor dem 1. Dezember 2019 gesichert werden.

Die neue eZustellung ist für Zusendungen und Zustellungen von Behörden vorgesehen. Andere Organisationen, wie Unternehmen, Vereine und Privatpersonen, können die neue elektronische Zustellung nicht zum Versand nutzen.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die elektronische Zustellung finden Sie auch unter https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung.html.

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