Neue Gerichtsgebühren für Anträge auf Zertifizierung und Rezertifizierung

Im Zuge der allgemeinen Erhöhung der Gerichtsgebühren mit Verordnung der Bundesministerin für Justiz vom 26. 3. 2025, BGBl. II Nr. 51/2025, wurden auch die Gebühren für Anträge um Eintragung in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste oder um Rezertifizierung (§§ 4, 6 SDG)  angehoben.

Diese betragen gemäß Tarifpost 14 des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) seit 1.4.2025 jeweils EUR 78,--. 

 

Zum Seitenanfang springen