Weihnachtszeit: Verbot der Geschenkannahme oder sonstiger Vorteile

·

Sehr geehrtes Mitglied!

Auf Ersuchen des Bundesministeriums für Justiz übermitteln wir im Anhang den aktuellen Erlass zum Thema „Geschenkannahme“. Dieses auch nach dem Selbstverständnis der Gerichtssachverständigen völlig berechtigte Anliegen soll hiermit in Erinnerung gerufen werden.

Im Sinn der Achtung und Wertschätzung der Gerichtssachverständigen und anderer Berufsgruppen, die mit der Justiz zusammenarbeiten, wird in diesem Erlass ersucht, von Geschenken an Justizbedienstete abzusehen, um für alle Beteiligten unangenehme Situationen zu vermeiden.

Der erwähnte Erlass steht hier zum Download zur Verfügung.

Zum Seitenanfang springen