Zuschlagsverordnung erschienen!

Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gebührenanspruchsgesetz 1975 angeführten festen Beträgen ist nun im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden (BGBl II 2007/134). Darin wird ein Zuschlag von 17 % vorgesehen, der auf jene Tätigkeiten anzuwenden ist, die ab dem 1.7.2007 begonnen werden. 

Die einzelnen Gebührensätze sind in der Anlage zur Verordnung dargestellt. Die Verordnung samt Anlage können Sie hier als PDF-Datei laden: 

Zuschlagsverordnung
Anlage

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