Haftpflichtversicherung

Für die vor Eintragung in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen nachzuweisende Haftpflichtversicherung hat der Hauptverband der Gerichtssachverständigen einen Rahmenvertrag abgeschlossen, auf dessen Grundlage Versicherungsschutz im Rahmen von Einzelverträgen und (für geringfügig beauftragte Sachverständige) von Kollektivverträgen gewährt wird. Es bleibt Ihnen aber selbstverständlich unbenommen, selbst für die erforderliche Versicherungsdeckung zu sorgen. 


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