Zu unserer Tätigkeit gehören:
- Schätzung von Fahrnissen im Zuge von Verlassenschaftsverfahren und Delogierungen
- Schätzung von Wohnungsinhalten im Zuge von Ablösen
- Schätzung von Inhalten für Versicherungen nach Einbrüchen, Wasserschäden, Bränden usw
- Schätzung von Betriebs - und Geschäftseinrichtungen
Wir erkennen auch, ob ein Gegenstand ein Kunstobjekt, eine hochwertige Antiquität oder ein sonstiger Wertgegenstand ist und verweisen auf Kolleginnen und Kollegen der dafür in Betracht kommenden Fachgruppe.
Besonders wichtig ist die vom Gesetz geforderte mindestens zehnjährige eigenverantwortliche Berufspraxis im Altwarenhandel. Nur sie garantiert die nötige Erfahrung, um eine Vielzahl verschiedenartiger Gebrauchsgegenstände und gesamte Wohnungsinhalte bewerten zu können.
Kontakt: Christof STEIN
Postadresse: 1060 Wien, Theobaldgasse 20/5
Tel.: 0664/927 90 50
Email: christof@stein.wien, christof.stein@gerichts-sv.at