Prallt ein Pkw mit einer Geschwindigkeit, die deutlich oberhalb von Schrittgeschwindigkeit liegt, gegen einen Fußgänger in aufrechter Stellung, dann wird dieser Fußgänger aufgrund des Anstoßvorganges deutlich unterhalb des Schwerpunktes, auf die Motorhaube aufgeschöpft und prallt häufig mit dem Kopf gegen Motorhaube oder Windschutzscheibe. Dieser Vorgang wird als Abwicklung bezeichnet. Mit diesen Werten können Rückrechnungen auf die Kollisionsgeschwindigkeit des Fahrzeuges grob überprüft werden, wobei die Größe des Fußgängers und Struktur der Fahrzeugfront als Parameter zu berücksichtigen sind.
Als wichtiges Kriterium müssen Abriebspuren der Schuhsohlen auf der Fahrbahnoberfläche gesichert sein als Beweis dafür, dass er Bodenkontakt im Erstberührungsmoment hatte. Ist der Fußgänger nämlich gesprungen, gibt es nicht einmal eine grobe Überprüfung.