Taucht ein Gefahrenobjekt für einen Kraftfahrer nicht im direkten Sichtbereich auf, sondern in der Peripherie, wird oftmals eine verlängerte Reaktionszeit berücksichtigt, um der erforderlichen Blickzuwendung Rechnung zu tragen. In einer Empfehlungen des 20. Verkehrsgerichts in Deutschland ist bereits bei einer geringfügigen, zur Erkennung erforderlichen Blickbewegung von bis zu 5° von einer Verlängerung um etwa 0,4 Sekunden auszugehen und bei einer Blickbewegung von mehr als 5° sogar um etwa 0,6 Sekunden.
Häufig verwendete Begriffe in Verkehrs- und Kfz-technischen Gutachten
Zusammengestellt und aktualisiert vom SV. Karl PFEIFFER und Ing. Clemens PFEIFFER auf Basis der im Nachhang genannten Arbeiten des Kollegen Ing. Fritz SACHER, dem wir ebenso wie dem Kollegen Univ. Prof. Dr. WIELKE für Hilfe und Anregungen danken.
Begriffsdefinitionen
- Name des Begriffes: Blickzuwendung
- Beschreibungen des Begriffes:
Blickzuwendung
- Typ des Begriffes: definition
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