Das Kriterium "generalüberholt" trifft auf ein Fahrzeug oder einen Motor nur dann zu, wenn die Störungs- und Instandsetzungswartung annähernd der eines Neufahrzeuges entspricht und Garantie besteht.
Häufig verwendete Begriffe in Verkehrs- und Kfz-technischen Gutachten
Zusammengestellt und aktualisiert vom SV. Karl PFEIFFER und Ing. Clemens PFEIFFER auf Basis der im Nachhang genannten Arbeiten des Kollegen Ing. Fritz SACHER, dem wir ebenso wie dem Kollegen Univ. Prof. Dr. WIELKE für Hilfe und Anregungen danken.
Begriffsdefinitionen
- Name des Begriffes: Generalüberholt
- Beschreibungen des Begriffes:
Generalüberholt
- Typ des Begriffes: definition
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