Bei Unfällen, die sich bei Dunkelheit ereignen, spielt häufig das Fahren auf Sicht eine Rolle. Es besteht nämlich der Verdacht, dass ein Kraftfahrer schneller gefahren ist, als es seine Sichtweite zuließ. Voraussetzung hierfür ist aber, dass sich ein Objekt wie z. B. ein Fußgänger, bereits längere Zeit als Gefahrenobjekt im Straßenraum befunden hat. Aus diesem Grund ist bei einem Nachtunfall zunächst einmal zu prüfen, ob sich der Unfall bei Tageslicht genau so ereignet hätte, wenn also die eingeschränkte Erkennungsmöglichkeit tatsächlich keine Rolle spielt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Fußgänger nachts plötzlich und unvorhersehbar hinter einer Sichtverdeckung auf die Straße läuft.
Ist hingegen davon auszugehen, dass ein Objekt über längere Zeit im Straßenraum als Gefahrenobjekt präsent war, spielt die tatsächliche Erkennungsmöglichkeit eine ausschlaggebende Rolle. Häufig müssen hierzu Sichtuntersuchungen an der Unfallstelle bei Einbeziehung aller Faktoren durchgeführt und ausgewertet werden.
Die Zahl der Verkehrsunfälle, bezogen auf die Verkehrsdichte, ist bei Nacht im Ortsgebiet 2 mal, außerhalb des Ortsgebietes 4 mal so hoch als bei Tag.