Sicheres Erkennen der Notwendigkeit einer Abwehrhandlung auf einen Reaktionsanlass. (Beispiel: Fußgänger nähert sich im Bereich der Anhaltestrecke der Fahrbahn = latenter Reaktionsanlass; - er betritt sie = Reaktionsaufforderung). In Analogie zu der Tatsache, dass es keinen mittelstarken Zahlungsbefehl gibt, gibt es sinn- und definitionsgemäß auch nicht eine in der Literatur erwähnte "starke, mittlere oder schwache Reaktionsaufforderung".
Häufig verwendete Begriffe in Verkehrs- und Kfz-technischen Gutachten
Zusammengestellt und aktualisiert vom SV. Karl PFEIFFER und Ing. Clemens PFEIFFER auf Basis der im Nachhang genannten Arbeiten des Kollegen Ing. Fritz SACHER, dem wir ebenso wie dem Kollegen Univ. Prof. Dr. WIELKE für Hilfe und Anregungen danken.
Begriffsdefinitionen
- Name des Begriffes: Reaktionsaufforderung
- Beschreibungen des Begriffes:
Reaktionsaufforderung
- Typ des Begriffes: definition
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