Die Scheinwerfer dürfen symmetrisches Abblendlicht oder europäisches asymmetrisches Abblendlicht ausstrahlen. Abblendlicht ist prinzipiell durch eine deutlich ausgeprägte Hell-Dunkel-Grenze gekennzeichnet, wodurch die Blendung des Gegenverkehrs verhindert wird. Beim asymmetrischen Abblendlicht steigt die Hell - Dunkel -Grenze auf der dem Gegenverkehr abgewandten Seite unter einem Winkel von 15° an. Dadurch ist der betreffende Fahrbahnrand weiter und stärker ausgeleuchtet.
Häufig verwendete Begriffe in Verkehrs- und Kfz-technischen Gutachten
Zusammengestellt und aktualisiert vom SV. Karl PFEIFFER und Ing. Clemens PFEIFFER auf Basis der im Nachhang genannten Arbeiten des Kollegen Ing. Fritz SACHER, dem wir ebenso wie dem Kollegen Univ. Prof. Dr. WIELKE für Hilfe und Anregungen danken.
Begriffsdefinitionen
- Name des Begriffes: Scheinwerfer
- Beschreibungen des Begriffes:
Scheinwerfer
- Typ des Begriffes: definition
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