Aktive: Sichtmöglichkeit für den Verkehrsteilnehmer.
Passive: Sichtmöglichkeit auf den Verkehrsteilnehmer oder das Hindernis.
Im Rahmen des kognitiven Prozesses ist die Erkennungsmöglichkeit auch bei voller Sicht nur dann gegeben, wenn ein entsprechender Auffälligkeitswert vorhanden ist. Unnötig erhöhter Auffälligkeitswert z.B. durch bewegte beleuchtete Reklametafeln im Fahrbereich oder Führen von Abblendlicht bei Tag vermindert den Auffälligkeitswert nicht lichtführender Verkehrsteilenehmer oder Sehobjekte.