Der Unfalldatenspeicher, kurz: UDS- ist ein elektronisches, völlig autarkes Gerät, das nachträglich im Fahrzeug montiert werden kann. Der UDS zeichnet unter anderem die Geschwindigkeit des Fahrzeugs, aber auch das Betätigen z.B. von Blinker und Bremse auf. Ferner verfügt der UDS über Sensoren, mit denen die Beschleunigung in Längs- und in Querrichtung zum Fahrzeug gemessen wird. Häufig wird bei Krankentransport- und Polizeifahrzeugen darüber hinaus noch erfasst, ob Signalhorn oder Blaulicht in Betrieb waren.
Häufig verwendete Begriffe in Verkehrs- und Kfz-technischen Gutachten
Zusammengestellt und aktualisiert vom SV. Karl PFEIFFER und Ing. Clemens PFEIFFER auf Basis der im Nachhang genannten Arbeiten des Kollegen Ing. Fritz SACHER, dem wir ebenso wie dem Kollegen Univ. Prof. Dr. WIELKE für Hilfe und Anregungen danken.
Begriffsdefinitionen
- Name des Begriffes: UDS
- Beschreibungen des Begriffes:
UDS
- Typ des Begriffes: definition
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