Geschwindigkeitsverminderung über die Zeit, auch negative Beschleunigung genannt. Üblicherweise wird die Verzögerung wie die Beschleunigung mit dem Symbol a (acceleration) bezeichnet. Der Rechenwert in m/s², der in der Verkehrs-unfallrekonstruktion angewandt wird, ist von der Art und Qualität des in Bewegung befindlichen Fahrzeug (Pkw, Lkw, Fahrrad usw.), der innehabenden Geschwindigkeit und der Oberflächenbeschaffenheit auf der sich Objekt bewegt, abhängig.
Asphalt, Beton, Betonsteine
trocken
Sommerreifen 6,5 -9,8 m/s²
Winterreifen (M + S) 6,0 -8,5 m/s²
feucht
5,5 – 7,5 m/s²
nass
< 60 km/h 4,0 – 7,0 m/s²
Kopfsteinpflaster
trocken
4,5 – 7,0 m/s²
nass
2,0 – 3,0 m/s²
< 60 km/h3,0 – 5,0 m/s²
Unbefestigte Wege, Wiesen
trocken
4,0 – 6,0 m/s²
nass
2,5 – 5,0 m/s²
Schnee
abhängig von der Reifenart 1,0 – 4,0 m/s²
Reifen mit Schneeketten 4,0 – 6,0 m/s²
Eis
abh. Von Reifenart und Temperatur 0,5 – 3,0 m/s²
Reifen mit Schneekette 3,0 – 4,0 m/s²
Die Maximalwerte werden nur bei maximalem Pedaldruck und mit Bremsanlagen der höchsten Qualität erreicht.
Bei Bremsvorgängen von Lkw und Bussen sind größere Schwankungsbreiten in der Verzögerung möglich. In jedem Fall kann aber bei einem intakten Lkw davon ausgegangen werden, dass die Mindestverzögerung von 4 m/s2, die gesetzlich vorgeschrieben ist, auch im vollbeladenen Zustand auf Fahrbahnen mit normaler Griffigkeit erreicht werden muss. Liegt Blockierspurzeichnung oder auch Bremsspurzeichnung von allen Rädern eines Lkw vor, ist von Verzögerungswerten an der Obergrenze des genannten Wertebereichs, also von 6 bis 7 m/s² auszugehen.