Kontrolliertes Herbeiführen der physikalisch maximal möglichen Verzögerung. Bei Pkw mit wird meist die maximale Verzögerung kurz vor Erreichen der Blockiergrenze erreicht. Spurzeichnung, auch bei Fahrzeugen ohne ABS, tritt aber trotz maximaler Bremswirkung nicht unbedingt auf.
Blockierbremsung mit allen Rädern. Nur bei erwiesener Vollbremsung darf mit der Verzögerungswirkung entsprechend dem 9,81-fachen des Reifen-Fahrbahn-Gleitbeiwertes gerechnet werden. Bei Spurenabzeichnung nur von den Vorderrädern, muss die geringere Bremsverzögerung unterstellt werden, die sich bei Anwendung der Erkenntnisse über die Bremskraftverteilung ergibt.