Fachgruppe Steuer- und Rechnungswesen

Obmann: Mag Dr Peter Wundsam
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Unternehmensberater

Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige haben sich durch langjährige Berufsausübung profiliert und sind durch das gerichtliche Zertifizierungsverfahren als ExpertInnen auf ihrem Fachgebiet ausgewiesen. Durch ihre Fachkompetenz sind sie dazu befähigt, in Streitfällen sowohl den Gerichten das für deren Entscheidungen nötige Fachwissen zu liefern, als auch außergerichtlich dazu beizutragen, Streitfälle zu bereinigen. Sachverständige sind zur ständigen Weiterbildung verpflichtet, um ihr Wissen immer auf dem aktuellen Stand von Lehre und Rechtsprechung zu halten.


Die Fachgruppe umfasst ein sehr breites Spektrum an Fachgebieten, die in einem Rechtsstreit von Relevanz sein können. Exemplarisch seien hier nur die wichtigsten Betätigungsfelder für Sachverständige der Fachgruppe angeführt:


Im Bereich des Steuerrechts sind Expertisen nicht nur in gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren sondern auch nach behaupteten Fehlberatungen von Steuerberatern oder bei Streitigkeiten über die Angemessenheit des Beraterhonorars erforderlich.


Im Bereich des Unternehmensrechts stellen Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Vertragspartnern, Unternehmensbewertungen im Zuge von Verlassenschaftsverfahren und Streitigkeiten im Gefolge von Unternehmenstransaktionen oder im Zuge von Ehescheidungen, Gutachten über die Richtigkeit eines erstellten Jahres- oder Konzernabschlusses in Strafverfahren wegen Bilanzdelikten und viele mehr ein reiches Betätigungsfeld dar.


In Insolvenzverfahren beauftragen die Gerichte und Masseverwalter gerne Sachverständige aus dieser Fachgruppe zur Vorprüfung von Anfechtungstatbeständen (Zeitpunkt des Eintritts der insolvenzrechtlich relevanten Überschuldung bzw der Zahlungsunfähigkeit). Ebenso werden in Insolvenzverfahren gerne Haftungsansprüche gegen Wirtschaftsprüfer aus behaupteten mangelhaften Abschlussprüfungen verfolgt. Gutachten über Reorganisationsmaßnahmen oder über Fortbestehensprognosen sind ebenfalls vom Betätigungsspektrum im insolvenznahen Bereich erfasst.


In Strafverfahren werden Steuer- und Rechnungswesen-Sachverständige oftmals in neben den schon oben erwähnten Finanzstraf- und Bilanzdeliktsverfahren auch in Kridadeliktsverfahren beschäftigt. Dort sind Fragestellungen im Rahmen von Sozialbetrugsfällen, betrügerischer Krida, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen oder Gläubigerbegünstigungen zu beantworten. Auch im Fall von behaupteter Untreue eines Organs oder im Rahmenavon Unterschlagungsverfahren kann sich ein Betätigungsfeld ergeben.


Im Unterhaltsrecht besteht das Anforderungsprofil an die Sachverständigen der Fachgruppe in der Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage.


Im Schadenersatzrecht sind Aufgabenstellungen im Rahmen von Betriebsunterbrechungs-versicherungen oder unfallkausalem Verdienstentgang denkbar.


Die Fachgruppe umfasst somit ein sehr breit gestreutes Gebiet, mannigfaltige Fragen und sehr unterschiedliche Problemstellungen.


Da es nicht immer leicht ist, einen geeigneten Sachverständigen für ein Problem zu finden, sind die Fachgruppe sowie der Landesverband bei der Suche nach Sachverständigen und bei der Beantwortung von fachbezogenen Fragen gerne behilflich.


Um Sachverständige entsprechend ihrer Spezialisierung rasch zu finden, steht auch die Websuche des Verbandes zur Verfügung.


Kontakt: Mag Dr Peter WUNDSAM
Postadresse: 1015 Wien, Kärntner Ring 5-7
Telefon: 01/ 531 74-0
E-mail: peter.wundsam@mazars.at

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