1. Jour fixe – Immobilienbewertung 2025

- findet ONLINE statt

Themen

Der regelmäßige Jour fixe richtet sich an Sachverständige für das Immobilienwesen, die sich mit aktuellen Themen im Bereich der Immobilienbewertung auseinandersetzen möchten, einen diesbezüglichen Erfahrungsaustausch anstreben und an der Diskussion aktiv teilnehmen möchten.

Der Fokus richtet sich bei jedem Jour fixe-Termin auf ein neu ausgewähltes, aktuelles Thema der Immobilienbewertung. Zur Einführung in das Thema erfolgt ein kurzer Impulsvortrag und soll danach ausreichend Zeit und Raum für eine angeregte, angeleitete Diskussion mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern gegeben sein. Ziel ist es, einen positiven Erfahrungsaustausch unter Sachverständigen zu ermöglichen, der für die gutachterliche Praxis von Nutzen ist.

Thema für den 1. Jour fixe 2025: 

„Bewirtschaftungskosten – wie hoch sind sie wirklich?“

Vortragende/Vortragender

Architekt Dipl-Ing Roland POPP
Vizepräsident des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen,
Gerichtssachverständiger für Bauwesen und Immobilien

Architektin Dipl-Ing Julia NEURUHRER
Obfrau der Fachgruppe Immobilien,
Gerichtssachverständige für Immobilien

Ort

Online-Seminar
,  

Datum

10.02.2025, 16:00 - 18:00

Preis

  • Preis Mitglieder: € 42,00
  • Preis Nichtmitglieder: € 138,00

Der Seminarbeitrag beinhaltet 20% USt.

Diese Fortbildung richtet sich an Mitglieder (und Anwärter) sämtlicher Landesverbände sowie an in die Gerichtssachverständigenliste eingetragene Sachverständige.

Wir ersuchen um schriftliche Anmeldung mit beiliegendem Formular, Fax, E-Mail oder über unsere Webpage unter https://wien.gerichts-sv.at/veranstaltungen.

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens entgegengenommen.

Mit Ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke dieser Veranstaltung einverstanden und stimmen der Ausgabe einer Teilnehmerliste mit Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten an die Teilnehmer der Veranstaltung zu.

Stornierungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie bis zum Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind. Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir 50 % des Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei einer Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein(e) Ersatzteilnehmer(in) kann jederzeit gerne genannt werden.

Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgegeben werden kann, wenn Sie an der Fortbildungsveranstaltung auch tatsächlich teilgenommen haben.

Anmeldeschluss:

Anmelden
Zum Seitenanfang springen