Mit der Bauordnungsnovelle 2023 (LGBI. 37/2023, kundgemacht am 13.12.2023) wurde einerseits der Kreis der befugten Erstellerinnen und Ersteller von Bauwerksbüchern vergrößert sowie eine Verpflichtung eingeführt, wonach auch bei bestimmten bestehenden Gebäuden ohne auslösender, baurechtlich relevanter Änderung am Gebäude die Erstellung eines Bauwerksbuches verpflichtend ist. Weiters ist nunmehr festgelegt, dass das Bauwerksbuch jedenfalls elektronisch zu führen ist.
In diesem Seminar erfahren Sie mehr zu den Gesetzesgrundlagen (samt Erläuterungen) und erhalten dazu Praxistipps.
Vortragende/Vortragender
Ing. Walter BRUSATTI
Baumeister, Gerichtssachverständiger
Dipl.-Ing. Guido MARKOUSCHEK
Technischer Direktor der Baupolizei der Stadt Wien (Magistrats-abteilung 37), Experte für behördliche Verfahren, Mitglied des Sachverständigenbeirats des OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik), Vortragender zum Thema Baurecht
Dr. Stephan STELLER
Dezernatsleiter MA 37 – Baupolizei, Gruppe Tragwerke & Bauprodukte
Mitglied des Sachverständigenbeirats des OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) sowie in diversen Normungsgremien
Ort
Schulungszentrum des Landesverbandes Wien, NÖ und Burgenland Doblhoffgasse 7, 1010 Wien
Datum
26.05.2025, 16:00
-
20:00
Preis
Preis Mitglieder: € 240,00
Preis Nichtmitglieder: €
384,00
Der Seminarbeitrag beinhaltet auch Unterlagen, die Pausenbewirtung sowie 20% USt.
Für Personen mit eingeschränkter Mobilität: Informieren Sie uns bitte schon bei Ihrer Anmeldung, damit wir entsprechende Vorsorge treffen können. Verständigen Sie uns bitte bei Ihrem Eintreffen mit der neben dem Eingangstor angebrachten Glocke.
Diese Fortbildung richtet sich an Mitglieder (und Anwärter) des Verbandes sowie an in die Gerichtssachverständigenliste eingetragene Sachverständige.
Wir ersuchen um schriftliche Anmeldung mit beiliegendem Formular, Fax, E-Mail oder über unsere Homepage. Die Rechnung erhalten Sie rund 3 Wochen vor Seminarbeginn.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens entgegengenommen.
Mit Ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke dieser Veranstaltung einverstanden und stimmen der Ausgabe einer Teilnehmerliste mit Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten an die Teilnehmer der Veranstaltung zu.
Stornierungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie bis zum Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind. Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir
50 % des Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei einem Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein(e) Ersatzteilnehmer(in) kann jederzeit gerne genannt werden.
Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgegeben werden kann, wenn Sie an der Fortbildungsveranstaltung auch tatsächlich teilgenommen haben.