Das perfekte Gutachten – Leitfaden und „best practice“

Themen

Sachverständige nehmen sowohl als Hilfsorgane der Gerichte und Behörden als auch in ihrer Funktion als Privatsachverständige eine überragende Stellung bei der Beurteilung und Bewertung von Fachfragen ein.

Wie Sachverständige die erwartete hohe Qualität erreichen können und worauf sie achten müssen, um im Sinne des Gutachtensauftrages zur Lösung des (Rechts-)Streits beitragen zu können, ist Thema dieses praxisorientieren Seminars.

Das Ziel des Seminars besteht darin, fundiertes Wissen über die Grundlagen der Sachverständigentätigkeit zu vermitteln und basierend darauf die wesentliche Tätigkeit für Gerichte und gerichtsähnliche Behörden zu verdeutlichen. Dabei werden die korrekten Abläufe anhand von praktischen Beispielen zu den von Gerichten erwarteten Ergebnissen sowie zu vermeidenden Fehlern dargestellt. Die Inhalte werden von einem erfahrenen Richter des Handelsgerichtes Wien und einem ebenso erfahrenen Gerichtssachverständigen, der sich als ehemaliger Präsident des Landesverbandes auch mit Problemfällen, die dazu im Bereich der Standesregeln auftreten, oftmals befasst hat, gemeinsam vermittelt und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert.

Der Vortrag und das zugrundeliegende Skriptum sollen ein Leitfaden zur Erstattung qualitativ hochwertiger Gutachten sein und beleuchten die wichtigsten gesetzlichen Regelungen, die Sachverständige bei ihrer Tätigkeit im Auge haben müssen. Anschauliche Beispiele und Muster runden das zu Vermittelnde ab.

Das Seminar wendet sich sowohl an Sachverständige und Anwärter, die bereits zu Beginn ihrer Tätigkeit entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten aus erster Hand erwerben wollen, als auch an jene mit längerer Praxis, die über ihre Erfahrungen berichten und Zweifelsfragen geklärt haben möchten.

Die nachstehenden Inhalte nehmen primär auf die Tätigkeit für Gerichte und Behörden Bezug, in relevanten Teilen wird dabei auch die Tätigkeit für private Auftraggeber (Privatgutachten) beleuchtet.          

Inhalte:

  • Grundlagen der Tätigkeit von Sachverständigen
  • Der erste Kontakt zum Auftraggeber – Fragen zur Bestellung
  • Verhalten bei Befangenheit und Vorliegen von fachlichen Grenzen
  • Der unklare Auftrag – was kann / soll ich tun?
  • Beweissicherung vs Gutachten
  • Verhalten bei Befundaufnahme und Tagsatzungen
  • Das „unangreifbare“ Gutachten – welche Fehler man vermeiden sollte!
  • Der Umgang mit „schwierigen“ Parteien
  • „Stolperfallen“ – Erkennen und Vermeiden
  • Haftungsfragen

Vortragende/Vortragender

Mag Thomas EILENBERGER-HAID
Rechtskonsulent des Hauptverbandes

Dipl-Ing Dr Kurt Peter JUDMANN
Gerichtssachverständiger, staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker, Präsident des Hauptverbandes

Ort

Schulungszentrum des Landesverbandes Wien, NÖ und Burgenland
Doblhoffgasse 7, 1010 Wien

Datum

17.06.2024, 14:00 - 18:00

Preis

  • Preis Mitglieder: € 330,00
  • Preis Nichtmitglieder: € 540,00

Der Seminarbeitrag beinhaltet auch Unterlagen, die Pausenbewirtung sowie 20% USt.

Für Personen mit eingeschränkter Mobilität: Informieren Sie uns bitte schon bei Ihrer Anmeldung, damit wir entsprechende Vorsorge treffen können. Verständigen Sie uns bitte bei Ihrem Eintreffen mit der neben dem Eingangstor angebrachten Glocke. Diese Fortbildung richtet sich an Mitglieder (und Anwärter) des Verbandes sowie an in die Gerichtssachverständigenliste eingetragene Sachverständige. Wir ersuchen um schriftliche Anmeldung mit beiliegendem Formular, Fax, E-Mail oder über unsere Homepage. Die Rechnung erhalten Sie rund 3 Wochen vor Seminarbeginn. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens entgegengenommen. Mit Ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke dieser Veranstaltung einverstanden und stimmen der Ausgabe einer Teilnehmerliste mit Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten an die Teilnehmer der Veranstaltung zu. Stornierungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie bis zum Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind. Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir 50 % des Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei einem Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein(e) Ersatzteilnehmer(in) kann jederzeit gerne genannt werden. Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgegeben werden kann, wenn Sie an der Fortbildungsveranstaltung auch tatsächlich teilgenommen haben.

Anmeldeschluss:

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