Die Haftung der Gerichtssachverständigen

- findet ONLINE statt

Themen

Gerichtssachverständige haften persönlich für Schäden, die aus unrichtigen Gutachten resultieren. Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Haftung überhaupt schlagend wird? Wie entscheiden die Gerichte in Haftungsfällen? Was deckt die Haftpflichtversicherung? Was ist zu tun, wenn man mit Schaden-ersatzansprüchen konfrontiert ist? Und wie lässt sich eine Haftung von vornherein vermeiden?

Diese und weitere Fragen zur Haftung der Gerichtssachverständigen werden in diesem Seminar anhand der gesetzlichen Grundlagen und von Fallbeispielen aus der Praxis beantwortet.

Willkommen sind sowohl Sachverständige, die zu Beginn ihrer Tätigkeit entsprechende Kenntnisse erwerben wollen, als auch Expertinnen und Experten mit längerer Praxis, die über ihre Erfahrungen berichten und Zweifelsfragen geklärt haben möchten.

Inhalte:

  • Gesetzliche Grundlagen des Schadenersatzrechts
  • Sorgfaltsmaßstab für Gerichtssachverständige
  • Haftung für Rat, Auskunft und Gutachten
  • Haftung der Gerichtsgutachter gegenüber Parteien und sonstigen Verfahrensbeteiligten
  • Haftung der Privatgutachter
  • Tipps zur Haftungsvermeidung
  • Beispiele aus der Rechtsprechung
  • Haftpflichtversicherung - Deckungsumfang und Leistungen
  • Haftpflichtprozess

 

Vortragende/Vortragender

Mag. Johann GUGGENBICHLER
Rechtskonsulent des Landesverbandes Wien, NÖ u. Bgld.

Ort

Online-Seminar
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Datum

28.10.2024, 14:00 - 18:00

Preis

  • Preis Mitglieder: € 228,00
  • Preis Nichtmitglieder: € 372,00
Der Seminarbeitrag beinhaltet Unterlagen sowie 20% USt.

Diese Fortbildung richtet sich an Mitglieder (und Anwärter) des Verbandes sowie an in die Gerichtssachverständigenliste eingetragene Sachverständige. Wir ersuchen um schriftliche Anmeldung mit beiliegendem Formular, Fax, E-Mail oder über unsere Homepage. Die Rechnung erhalten Sie rund 3 Wochen vor Seminarbeginn. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens entgegengenommen. Mit Ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke dieser Veranstaltung einverstanden und stimmen der Ausgabe einer Teilnehmerliste mit Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten an die Teilnehmer der Veranstaltung zu. Stornierungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie bis zum Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind. Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir 50 % des Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei einem Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein(e) Ersatzteilnehmer(in) kann jederzeit gerne genannt werden. Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgegeben werden kann, wenn Sie an der Fortbildungsveranstaltung auch tatsächlich teilgenommen haben.

Anmeldeschluss:

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