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Die Haftung der Gerichtssachverständigen

Themen

Gerichtssachverständige haften persönlich für Schäden, die aus schuldhaft unrichtigen Gutachten resultieren. Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Haftung überhaupt schlagend wird? Wie entscheiden die Gerichte in Haftungsfällen? Was deckt die Haftpflichtversicherung? Was ist zu tun, wenn man mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert ist? Und wie lässt sich eine Haftung von vornherein vermeiden?

Diese und weitere Fragen zur Haftung der Gerichtssachverständigen werden in diesem Seminar anhand der gesetzlichen Grundlagen und von Fallbeispielen aus der Praxis beantwortet. 

Willkommen sind sowohl Sachverständige, die zu Beginn ihrer Tätigkeit entsprechende Kenntnisse erwerben wollen, als auch Expertinnen und Experten mit längerer Praxis, die über ihre Erfahrungen berichten und Zweifelsfragen geklärt haben möchten.

Inhalte:

  • Gesetzliche Grundlagen des Schadenersatzrechts
  • Sorgfaltsmaßstab für Gerichtssachverständige
  • Haftung für Rat, Auskunft und Gutachten
  • Haftung der Gerichtsgutachter gegenüber Parteien und sonstigen                             

Verfahrensbeteiligten

  • Haftung der Privatgutachter gegenüber Auftraggebern und Dritten
  • Tipps zur Haftungsvermeidung
  • Beispiele aus der Rechtsprechung
  • Haftpflichtversicherung - Deckungsumfang
  • Was tun bei drohender Haftung? 

Vortragende/Vortragender

Mag. Johann GUGGENBICHLER
Rechtskonsulent des Landesverbandes Wien, NÖ u. Bgld.

Ort

Schulungszentrum des Landesverbandes Wien, NÖ und Burgenland
Doblhoffgasse 7, 1010 Wien

Datum

27.04.2026, 14:00 - 18:00

Preis

  • Preis Mitglieder: € 246,00
  • Preis Nichtmitglieder: € 408,00

Der Seminarbeitrag beinhaltet Unterlagen, die Pausenbewirtung sowie 20% USt.

Für Personen mit eingeschränkter Mobilität: Informieren Sie uns bitte schon bei Ihrer Anmeldung, damit wir entsprechende Vorsorge treffen können. Verständigen Sie uns bitte bei Ihrem Eintreffen mit der neben dem Eingangstor angebrachten Glocke.

Diese Fortbildung richtet sich an Mitglieder (und Anwärter) des Verbandes sowie an in die Gerichtssachverständigenliste eingetragene Sachverständige.

Wir ersuchen um schriftliche Anmeldung mit beiliegendem Formular, Fax, E-Mail oder über unsere Homepage. Die Rechnung erhalten Sie rund 3 Wochen vor Seminarbeginn.

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens entgegengenommen.

Mit Ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke dieser Veranstaltung einverstanden und stimmen der Ausgabe einer Teilnehmerliste mit Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten an die Teilnehmer der Veranstaltung zu.

Stornierungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie bis zum Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind. Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir
50 % des Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei einem Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein(e) Ersatzteilnehmer(in) kann jederzeit gerne genannt werden.

Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgegeben werden kann, wenn Sie an der Fortbildungsveranstaltung auch tatsächlich teilgenommen haben.

Anmeldeschluss:

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