Die Haftung von Immobiliensachverständigen für Mangelhaftigkeiten ihres Gutachtens

- findet ONLINE statt

Themen

Hafte ich oder hafte ich nicht?

Bei Immobilienbewertungsgutachten besteht für Sachverständige immer ein gewisses Haftungsrisiko, mit dem man sich zeitgerecht auseinandersetzen sollte.

Im Vortrag versucht der Vortragende auf Basis von einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der Liegenschaftsbewertung und anhand von oberstgerichtlichen Entscheidungen mögliche Mangelhaftigkeiten eines Liegenschaftsbewertungsgutachtens zu beschreiben und daraus abzuleiten, wie solche Mangelhaftigkeiten und letztendlich Haftungsansprüche vermieden werden können.

Wenngleich die Aufzählung von Mangelhaftigkeiten nicht abschließend sein kann, weil diese immer vom einzelnen Bewertungsfall abhängig sind, lassen sich dennoch gewisse Gruppen von „Fehlern“ bilden, die auch immer wieder die Gerichte beschäftigen und letztendlich zur Haftung von Sachverständigen führen.

Vortragende/Vortragender

MMag. Dr. iur. Hans HAUSWURZ
Gerichtssachverständiger für Immobilien

Ort

Online-Seminar
,  

Datum

24.10.2024, 16:00 - 18:00

Preis

  • Preis Mitglieder: € 72,00
  • Preis Nichtmitglieder: € 168,00
Der Seminarbeitrag beinhaltet die Vortragsunterlagen sowie 20% USt.

Diese Fortbildung richtet sich an Mitglieder sämtlicher Landesverbände sowie an in die Gerichtssachverständigenliste eingetragene Sachverständige. Wir ersuchen um schriftliche Anmeldung mit beiliegendem Formular, Fax, E-Mail oder über unsere Webpage unter https://wien.gerichts-sv.at/veranstaltungen. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens entgegengenommen. Mit Ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke dieser Veranstaltung einverstanden und stimmen der Ausgabe einer Teilnehmerliste mit Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten an die Teilnehmer der Veranstaltung zu. Stornierungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie bis zum Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind. Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir 50 % des Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei einer Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein(e) Ersatzteilnehmer(in) kann jederzeit gerne genannt werden. Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgegeben werden kann, wenn Sie an der Fortbildungsveranstaltung auch tatsächlich teilgenommen haben.

Anmeldeschluss:

Anmelden
Zum Seitenanfang springen